Ich bin in Deutschland schon 13 Jahre.Ich haben serbische Führerschein. Ich möchten umschreiben meine Führerschein, musst Ich auch teoretisch Prüfung mache?

4 Antworten

Hier noch mal als Top Level Antwort, da die anderen leider mittlerweile alle nicht mehr der aktuellen Lage entsprechen. 

Am 20.02.2017  wurde eine Gegenseitigkeitsvereinbarung zwischen Serbien und Deutschland unterschrieben. Am 22.02.17 wurden die Ämter angewiesen Serbische Führerscheine OHNE Prüfungen umzuschreiben, als Ausnahme nach § 74 Fahrerlaubnis-Verordnung. In der nächsten Länderliste wird Serbien dann ganz offiziell Enthalten sein. 

Ändert aber nichts daran das die Führerscheine schon jetzt umgeschrieben werden.  

Soweit mir bekannt.

Wenn Du deinen Wohnsitz nach Deutschland verlegst, kann dein serbischer Führerschein prüfungsfrei umgeschrieben werden. Danach müssen "beide" Prüfungen abgelegt werden. Allerdings sind Fahrstunden nicht erforderlich. Ist aber ratsam.

(ohne Gewähr, ist meine Erinnerung) Im übrigen könntest Du zu der Führerscheinstelle (für dein Wohnsitz) gehen, dort nachfragen. Somit wärst Du auf der sicheren Seite

  • Die Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen mit einem ausländischen Führerschein (außer EU/EWR) besteht für 6 Monate (die Frist kann im Ausnahmefall auf Antrag um weitere 6 Monate verlängert werden). Der Besitz einer deutschen Fahrerlaubnis wird nach der 6-Monatsfrist zur weiteren Teilnahme am deutschen Straßenverkehr zwingend erforderlich. Nimmt der Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis nach den 6 Monaten trotzdem weiter am deutschen Straßenverkehr teil, ohne dass der Führerschein umgeschrieben wurde, macht er sich des Fahrens ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG strafbar.

Schau hier, zum nachlesen:

  1. https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-umschreiben/
  2. http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/gueltigkeit-auslaendischer-fahrerlaubnisse-in-deutschland.html
  3. https://www.bussgeldkatalog.org/auslaendischer-fuehrerschein/
livechat  07.03.2017, 16:32

Berichtigung:

Wenn Du deinen Wohnsitz nach Deutschland verlegst, kann dein serbischer Führerschein "innerhalb 6 Monaten" prüfungsfrei umgeschrieben werden [...]

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

>>Um den ausländischen Führerschein umschreiben zu können, ist es erst einmal wichtig zu wissen, in welchem Land Ihre Fahrerlaubnis ausgestellt wurde. Hier sind drei Gruppen zu unterschieden: Führerscheine aus EU- oder EWR-Staaten, Führerscheine aus Staaten, die in der Anlage 11 der Fahrerlaubnis-Verordnung genannt werden und Führerscheine aus anderen Staaten.

Je nach Staat kann es vorkommen, dass Sie noch eine theoretische oder praktische Prüfung absolvieren müssen. Dies gilt jedoch nicht für Führerscheine, die in EU- oder EWR-Staaten ausgestellt wurden.<<

https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerschein-umschreiben/#auslaendischer_fuehrerschein_hinweise_zum_umschreiben

0

Seit wann gehört Serbien zur EU bzw. ist ein Staat, der in Anlage 11 zu § 31 FEV aufgeführt ist?

Nur Staaten, die hierzu gehören, bekommen ihre Fahrerlaubnis prüfungsfrei umgeschrieben.

Bei Fahrerlaubnissen aus Staaten, die nicht in der Anlage 11 genannt sind und die nicht der EU oder EWR angehören, erfolgt die Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis nur nach einer vollen theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung. Lediglich die Fahrschulausbildung kann man sich sparen, da nicht vorgeschrieben.

Das bedeutet, man benötigt zusätzlich eine Sehtestbescheinigung, den Nachweis des Erste-Hilfe-Kurses und für die Klasse C bzw. D das ärztliche Zeugnis.

Deine serbische Fahrerlaubnis hat in Deutschland seit mindestens 12 Jahren keine Gültigkeit mehr. Führst du ein Kfz, dann begehst du eine Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis).


Kannst du seit kurzem einfach Umschreiben lassen. Ohne Prüfungen. 

siggibayr  08.03.2017, 09:29

so ein Quatsch! Rechtlich total daneben.

1
Tuehpi  08.03.2017, 10:16
@siggibayr

Nein, ist es seit Beginn letzten Monats nicht mehr. Serbien steht zwar noch nicht auf der Staatenliste als "Prüfungsfrei", kommt aber in die nächste Ausgabe und die Ämter sind bereits angewiesen ohne Prüfungen umzuschreiben. 

Das BMVI informiert mit Schreiben vom 21.02.2017   über den Abschluss eines Gegenseitigkeitsabkommens mit Serbien. Die Aufnahme in die Anlage 11 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) soll zeitnah (voraussichtlich mit der 12. Verordnung zur Änderung der FeV) erfolgen.

Für NRW hat das MBWSV einen Erlass veröffentlicht, in dem die im Vorgriff auf die Aufnahme in Anlage 11 FeV die Führerscheinstellen darum gebeten werden, ab sofort serbische Fahrerlaubnisse prüfungsfrei umzutauschen.

Der prüfungsfreie Umtausch bezieht sich auf die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2, A, B, BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE. Sofern in Serbien die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE vor dem 10.09.2009 bzw. D1, D1E, D oder DE vor dem 10.09.2008 erworben wurde, genießen die Fahrer auch Besitzstand bezüglich der Grundqualifikation.

0
siggibayr  08.03.2017, 10:27
@Tuehpi

Grundsätzlich möchte ich mich bei dir entschuldigen, für den Hinweis "rechtlich total daneben".

Aber noch ist Serbien nicht in der Anlage 11 aufgenommen und die Vorgriffsregelung durch Erlaß ist scheinbar noch nicht in allen Bundesländern publiziert worden.

1
Tuehpi  08.03.2017, 10:30
@siggibayr

Grundsätzlich möchte ich mich bei dir entschuldigen, für den Hinweis "rechtlich total daneben".

Kein Problem, die Quellenlage zu dem neuen Abkommen ist auch ein wenig dünn. Und hätte sich mir die Frage nicht schon zufällig vor einigen Tagen bereits gestellt, hätte ich es auch nicht gewusst. 

In unserem Bundesland ist bisher von einer Vorgriffsregelung noch nichts bekannt.

Für Hessen und NRW habe ich entsprechende Anordnungen gefunden, ich denke die restlichen Bundesländer werden Zeitnah nachziehen. Ist ja noch ganz frisch, nach Behördenzeitmessung ;-)

0