Auslandsjahr Führerschein?

3 Antworten

Mein Mann hat den Führerschein auch in den USA gemacht, allerdings in den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts. Damals war das sehr günstig, nur ein paar Dollar. Allerdings galten auch damals schon in jedem Bundesstaat andere Regeln und in Deutschland hatte er einige Hürden zu überwinden, diesen umschreiben zu lassen. Erkundige dich deshalb über die Regeln in Colorado und auch bei deiner Zulassungsstelle, um da kein böses Erwachen zu erleben. In den Staaten ist es ein reines Ankreuzverfahren und man hat auch sehr wenig Fahrstunden, deshalb kann es sein, dass du hier nochmal ein paar Stunden nehmen musst und auch die Prüfung absolvieren.

Der Gute Frage User @clemensw erklärt das gut. 

In den meisten Bundesstaaten erhältst du als Minderjähriger zuerst ein 'Learner's Permit' und frühestens nach 6 Monaten eine vorläufige 'restricted driver's license'. 
Diese werden aber gemäß §29 (3) 1 FEV in Deutschland NICHT anerkannt! 
Erst die reguläre 'driver's license', die - wiederum je nach Bundesstaat - frühestens mit 18 bis 21 erworben wird, gilt nach deutschem Recht als anerkennbare Fahrerlaubnis. 
Anlage 11 FEV listet in diesem Fall auf, für welche Klassen aus welchen Bundesstaaten die theoretische bzw praktische Prüfung wiederholt werden muss.   Quelle

Außerdem, nicht alle Austauschorganisationen erlauben, dass Führerscheine von den ATS gemacht werden. Das ist vertraglich bei den meisten Organisationen sogar definitiv wegen der fehlenden Versicherung für dieses Ansinnen, ausgeschlossen. 

Die praktischen Übungen, die mit den Gasteltern durchgeführt werden müssen, bergen n der Regel ein hohes versicherungstechnisches Risiko für die Gasteltern und deren Autos. 

Der ADAC hat weitere Infos zusammengestellt:

Wer mit seinem USA-Führerschein in Deutschland fahren will, muss einige Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen sich mindestens 185 Tage in den USA aufgehalten, dort einen US-Führerschein erworben und bei der Rückkehr nach Deutschland das   18. Lebensjahr vollendet haben. Dann können Sie nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland für maximal sechs Monate ein Kraftfahrzeug führen. Während dieser Zeit müssen Sie eine   Übersetzung samt   Klassifizierung des US-Führerscheins mitführen.

Fazit: du kannst ihn zwar vielleicht machen, aber wahrscheinlich wird er nicht anerkannt in Deutschland, da du bei deiner Rückkehr noch nicht 18 Jahre alt bist.

Fahren lernst du definitiv nicht so gut und die deutsche Theorie musst du in jedem Fall beherrschen.

Wenn du während des Aufenthaltes 17 wirst, bist du ja auch noch 17, wenn du zurückkommst. Also musst du ihn sofort umschreiben lassen in BF17, wenn du fahren möchtest.