Höherer Dienst Polizei Berlin ohne Jura?
Hi Leute,
kann man bei der Polizei in den höheren Dienst starten ohne abgeschlossenes Jura-Studium? Werden möglicherweise andere Vorkenntnisse akzeptiert und der Aufstieg in den höheren Dienst ermöglicht?
Ich bin derzeit Beamter in gehobenen Dienst der Finanzverwaltung. Das heißt, ich habe bereits Steuerrechtliche Kenntnisse und auch Kenntnisse bezüglich Finanzen.
Das Internet spuckt nicht so viel aus.
Danke im Voraus.
4 Antworten
Auch ein Einstieg als nicht Polizeibeamter / Polizeibeamtin in den höheren Dienst ist möglich, Voraussetzung hierfür ist ein Master oder ein gleichwertiger Abschluss eines absolvierten Studiums. Neben den grundsätzlichen Voraussetzungen benötigst Du für den höheren Dienst das Abitur sowie:
- Ein abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule für den öffentlichen Dienst oder einer vergleichbaren Einrichtung
- Die erfolgreich abgelegte Laufbahnprüfung für den gehobenen Polizeivollzugsdienst
- Mehrjährige Diensterfahrungen im Polizeidienst
- Besondere Bewährung im Dienst
- Das bestandene Auswahlverfahren zur Bestenauslese
oder über den Direkteinstieg
- Das Abschlusszeugnis einer wissenschaftlichen Hochschule besitzt und in einem Auswahlverfahren der Länder und des Bundes nach dem Prinzip der Bestenauswahl die Zulassung zum Studium erhalten hast
- Die zweite juristische Staatsprüfung oder nach der Hochschulprüfung die Staatsprüfung für den höheren allgemeinen Verwaltungsdienst abgelegt hast
Das Masterstudium im höheren Polizeivollzugsdienst dauert grundsätzlich 2 Jahre und findet an der Hochschule der Polizei in Münster, Masterstudiengang „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ statt. Der Studiengang schließt mit dem Mastergrad Master of Arts (M.A.) „Öffentliche Verwaltung – Polizeimanagement“ ab und berechtigt zum Aufstieg in den höheren Polizeivollzugsdienst.
Das ist falsch. Weshalb soll man da Abitur benötigen. Es reicht auch FH-Reife. Du schreibst ja selbst abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule. Für FH Studium reicht als Zugangsvoraussetzung die FH-Reife.
Nein, zum Studium zugelassen werden nur Polizeibeamte des Bundes und der Länder des gehobenen oder höheren Dienstes sowie Anwärter für den höheren Dienst einer Polizei unter bestimmten Umständen.
Als Nicht-Polizist bleibt man außen vor.
https://www.berlin.de/polizei/beruf/polizist-polizistin-werden/artikel.91062.php#voraussetzungen
Voaussetzungen u.a.
die zweite juristische Staatsprüfung mit dem Prädikat “befriedigend” oder besser bestanden hat,
im Übrigen ist möglicherweise ein interner Aufstieg möglich, für Beschäftigte des gehobenen Dienstes der Polizei (!) - das entcheidet aber der jeweilige Arbeitgeber selbst
als Finanzbeamter verfügst Du ohnehin nicht über die notwendige Ausbildung
Der höhere Dienst kann vieles sein. Es ist Jura, Medizin, Wissenschaften (Polizeidienst, Politik, Soziales, Wirtschaft, Psychologie ....). Steuer ist wohl eher nicht so nötig. Und es muss ein abgeschlossenes Studium sein.
Da muss man in die Stellenangebote gucken.
Gruß S.
Nein, im höheren Polizeivollzugsdienst ist dies nicht möglich.
Steuerrechtliche Kenntnisse sind ja schön und gut, bringen bei der Polizei aber leider nichts.
Vielen Dank. Sind besondere Voraussetzungen für den Master-Studiengang notwendig, die sich von normalen Master-Studiengängen unterscheiden? Also kann auch ein Nicht-Polizist direkt das Studium angehen?