Das FA wird keine Probleme machen bei einer so mickrigen Angelegenheit :)

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Hierbei handelt es sich nicht um Kapitalerträge im Sinne des §20 EStG. Also auch keine Abgeltungssteuer oder sonst was.

Es handelt sich um private Veräußerungsgeschäfte nach §23 (1) Nr.2, wenn zwischen Erwerb und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr vergangen ist. Wenn mehr als ein Jahr vergangen ist, dann brauchst du den Verkauf auch nicht in der Steuererklärung angeben.

Wenn unter einem Jahr, dann werden die Einkünfte aus dem Verkauf den anderen Einkünften hinzugerechnet (§23 (2)), außer wenn die Einkünfte (Gewinn) aus dem Verkauf weniger als 600€ betragen haben, wie in deinem Fall.

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Beim mittleren Dienst musst du nur 8 Monate die Schulbank drücken. Das schafft man. Die Inhalte sind zwar komplex und teils schwer, aber wie gesagt, 8 Monate durchziehen und du hast den schweren Teil bestanden.

Der Verdienst ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Du verdienst aber (ungerechterweise) nur etwas weniger als ein Diplom Finanzwirt des gehobenen Dienstes.

Wenn du kein Mist baust und die Leistungen stimmen, wirst du schließlich auf Lebenszeit verbeamtet und hast den sichersten Job.

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Also ich habe mich erfolgreich für das duale Studium zum Dipl. Finanzwirt beworben (gehobener Dienst) im Land Berlin und auch Brandenburg.

Das Datum der Gespräche weiß ich nicht mehr.

Die Inhalte und das Gesprächsklima weichen von Bundesland zu Bundesland ab. Allein schon zwischen Berlin und Brandenburg war ein riesen Unterschied.

In welchem Stadium des Bewerbungsverfahrens steckst du denn gerade?

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Das Ausfüllen des steuerlichen Erfassungsbogen ist für Selbständige eigentlich recht einfach. Mir ist es jedoch nicht, bekannt, dass man den Bogen online einreichen kann (in Berlin nicht möglich). Du kannst ihn online ausfüllen, musst ihn aber zum Einreichen ausdrucken...

Zur Steuererklärung: Für jemanden, der noch nie eine Steuererklärung erstellt hat, kann das schon problematisch werden. Am besten einen Steuerberater oder Ähnliches fragen, bevor man sich die Finger schmutzig macht.

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Beim Steuerberater

Ein Anfänger sollte definitiv zum Steuerberater. Das Potenzial, etwas falsch zu machen, ist enorm.

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Wenn du Lust auf Steuern hast, gibt es nur ein Studiengang, der dir intensives Steuerrecht bietet. Unzwar das Studium zum Diplom Finanzwirten an der Fachhochschule für Finanzen. Du wirst zum Finanzbeamten ausgebildet.

Einfach ist es aber nicht ;)

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Umsatzsteuerlich:

ier ist tatsächlich darauf abzustellen, wann die Leistung erbracht worden ist. In deinem Fall ist die Leistung in 2019 erbracht worden. 2019 gilt für dich die Regelbesteuerung. Die USt muss in der Rechnung also mit ausgewiesen werden. Dabei ist es unerheblich, wann du die Rechnung stellst. Wenn du deine Umsätze nach vereinnahmten Entelten (Istbesteuerung) berechnest, was du höchstwahrscheinlich machst, erklärst du den Umsatz in der Voranmeldung (Monat), wo du das Geld bekommen hast. Also irgendwann in der Voranmeldung in 2020.

Bei der EÜR erklärst du den Umsatz auch in dem Jahr, wann du das Geld bekommen hast, aber das wird der Steuerberater hoffentlich wissen. :)

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Eine Frage: Seit wann bist du freischaffend tätig?

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