Höchstarbeitsgrenze?

4 Antworten

Konsequenzen gibt nur für den Arbeitgeber, wenn er das zugelassen hat.

Allerdings sind Nebentätigkeiten genehmigungspflichtig. Das könnte eine Verstoss sein der zu Abmahung oder Kündigung führt.


Familiengerd  05.06.2025, 11:24
Allerdings sind Nebentätigkeiten genehmigungspflichtig.

Das gilt nur dann, wenn das - formal/inhaltlich korrekt - vereinbart wurde.

Auch eine Informationspflicht besteht nur, wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers berührt werden und bei vertraglicher Vereinbarung.

Maximilian112  05.06.2025, 09:28

Nebentätigkeiten sind anzeigepflichtig.

Genehmigungspflichtig nur unter Umständen.

GS2000  05.06.2025, 10:58
@Maximilian112
Nebentätigkeiten sind anzeigepflichtig.

Genau aus diesem Grunde. Die Arbeitgeber sind für die Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien verpflichtet, und zwar mit allen Jobs zusammen. Dafür haften sie auch. Daher sollte ein Verschweigen bereits ein ausreichender Kündigungsgrund darstellen-.

Es ist zwar richtig, dass die Erlaubnis nur unter bestimmten Gründen versagt werden darf, aber die obliegt immer noch dem Hauptarbeitgeber.

Wenn der Arbeitnehmer über die Grenzen arbeitet und dadurch die Arbeitserfüllung oder Sicherheit gefährdet, kann der Arbeitgeber abmahnen oder im Extremfall kündigen. 

Falls durch Übermüdung oder Verstöße des Arbeitnehmers Schäden entstehen (z. B. Betriebsunfall), kann eine Haftung drohen.

Das Arbeitszeitgesetz sieht Bußgelder gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Verstößen vor. Für Arbeitnehmer sind die Strafen meist geringer, aber nicht ausgeschlossen.


Familiengerd  05.06.2025, 11:32
Das Arbeitszeitgesetz sieht Bußgelder gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Nein.

Die Bußgeld- oder Strafandrohung richtet sich nur gegen den Arbeitgeber (wenn er denn informiert ist).

Der Hauptarbeitgeber bekommt die rechtlichen Folgen zu spüren und könnte diese an den AN über Abmahnung und Kündigung weitergeben.


Familiengerd  05.06.2025, 11:22

Wenn er denn davon weiß ...

Gibt keine genauen Strafen nach Katalog.

Aber als Tipp für den jenigen... wenn er eh schon 3 Arbeitgeber hat kann er mal rumfragen. Das ganze könnte man auch als freier Mitarbeiter lösen und hätte damit keinerlei begrenzungen mehr über das Arbeitnehmerschutzgesetz. Natürlich muss auch finanziell mehr bei rum kommen (man gibt ja auch Rechte auf). Wer wirklich arbeitsbereit ist hat aber deutliche Vorteile dadurch.