Höchstarbeitsgrenze?
Wie sehen die rechtlichen Konsequenzen für einen Arbeitnehmer aus, der regelmäßig seine Arbeitshöchstgrenze überschreitet, jedoch durch Beschäftigungen bei unterschiedlichen Arbeitgebern ( Vollzeit48h/Woche plus 15h Teilzeit Steuerklasse 6 + Minijob 4-6h pro Woche)
Alles unterschiedliche AG-
Die Tätigkeiten sind leicht und viel auf Bereitschaft mit Möglichkeiten dort zu schlafen insbesondere die Vollzeittätigkeit-
Womit muss der Arbeitnehmer im schlimmsten Fall rechnen und was genau sind die Konsequenzen?
4 Antworten
Konsequenzen gibt nur für den Arbeitgeber, wenn er das zugelassen hat.
Allerdings sind Nebentätigkeiten genehmigungspflichtig. Das könnte eine Verstoss sein der zu Abmahung oder Kündigung führt.
Allerdings sind Nebentätigkeiten genehmigungspflichtig.
Das gilt nur dann, wenn das - formal/inhaltlich korrekt - vereinbart wurde.
Auch eine Informationspflicht besteht nur, wenn berechtigte Interessen des Arbeitgebers berührt werden und bei vertraglicher Vereinbarung.
Nebentätigkeiten sind anzeigepflichtig.
Genau aus diesem Grunde. Die Arbeitgeber sind für die Einhaltung der gesetzlichen Richtlinien verpflichtet, und zwar mit allen Jobs zusammen. Dafür haften sie auch. Daher sollte ein Verschweigen bereits ein ausreichender Kündigungsgrund darstellen-.
Es ist zwar richtig, dass die Erlaubnis nur unter bestimmten Gründen versagt werden darf, aber die obliegt immer noch dem Hauptarbeitgeber.
Wenn der Arbeitnehmer über die Grenzen arbeitet und dadurch die Arbeitserfüllung oder Sicherheit gefährdet, kann der Arbeitgeber abmahnen oder im Extremfall kündigen.
Falls durch Übermüdung oder Verstöße des Arbeitnehmers Schäden entstehen (z. B. Betriebsunfall), kann eine Haftung drohen.
Das Arbeitszeitgesetz sieht Bußgelder gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Verstößen vor. Für Arbeitnehmer sind die Strafen meist geringer, aber nicht ausgeschlossen.
Das Arbeitszeitgesetz sieht Bußgelder gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Nein.
Die Bußgeld- oder Strafandrohung richtet sich nur gegen den Arbeitgeber (wenn er denn informiert ist).
Der Hauptarbeitgeber bekommt die rechtlichen Folgen zu spüren und könnte diese an den AN über Abmahnung und Kündigung weitergeben.
Gibt keine genauen Strafen nach Katalog.
Aber als Tipp für den jenigen... wenn er eh schon 3 Arbeitgeber hat kann er mal rumfragen. Das ganze könnte man auch als freier Mitarbeiter lösen und hätte damit keinerlei begrenzungen mehr über das Arbeitnehmerschutzgesetz. Natürlich muss auch finanziell mehr bei rum kommen (man gibt ja auch Rechte auf). Wer wirklich arbeitsbereit ist hat aber deutliche Vorteile dadurch.
Nebentätigkeiten sind anzeigepflichtig.
Genehmigungspflichtig nur unter Umständen.