Helfen bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Jugendamt kann nur mit den Informationen handeln, die es hat.

Es kommt oft vor, dass wir trotz einer ambulanten Hilfe in der Familie nicht alles wissen, was in der Familie abgeht. In den allermeisten Fällen sind wir darauf angewiesen, dass die Eltern oder die Kinder die Wahrheit erzählen.

Was möchte denn deine Freundin?

Ich empfehle den Einbezug einer dritten professionellen Person, z.B. der Schulsozialarbeit.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)
NinaKatze 
Fragesteller
 04.10.2023, 08:17

Hallo und lieben Dank für die Antwort! Am besten wäre es natürlich, wenn sie dort raus könnte.

Sie ist jetzt auch auf der Suche nach einem Therapeuten, da wir herausgefunden haben, dass sie ihre Eltern nicht mehr benötigt, um dort Anträge zu stellen. Doch noch gibt es leider keine dritte professionelle Person, die da hilfreich sein könnte. Mit dem Therapeuten wäre es allerdings vielleicht möglich.

1
SkR1997  04.10.2023, 08:19
@NinaKatze

Will sie raus oder denkt ihr von außen, dass das das Beste wäre?

Falls der Wunsch von ihr kommt: Hat sie diesen ihrem Einzelfallhelfer und dem Jugendamt gegenüber geäußert?

1
NinaKatze 
Fragesteller
 04.10.2023, 12:22
@SkR1997

Sie hat leider keinen Einzelfallhelfer mehr, da diese Form von Hilfe nicht mehr bewilligt ist. Dazu fürchtet sie sich auch, dass ihre Eltern etwas davon mitbekommen, wenn sie so etwas äußert.

0

Du könntest ihr raten, sich an die Schulsozialarbeit zu wenden. Gerade wenn bereits eine Betreuung durch das Jugendamt besteht, kann die Schulsozialarbeit sehr gut auch zu dieser Betreuung Kontakt aufnehmen und dort, wenn nötig, noch mal "unter Fachkollegen" reden und ggf. auf dort bisher unbekannte Missstände hinweisen. Im Fokus sollte dabei die Gewalt im Elternhaus stehen. Das ist der zentrale Aspekt. Bei "emotionaler Erpressung" sowie dem nicht komplett freien Zugang zum Taschengeld wäre ich eher etwas vorsichtig, inwiefern dort wirklich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt oder es nicht doch eher etwas mit Pubertät und den damit verbundenen Konflikten mit den Eltern zu tun hat... Aber (körperliche) Gewalt, die ist eben völlig unzweifelhaft ein Aspekt, der auf KWG hindeutet!

NinaKatze 
Fragesteller
 03.10.2023, 13:50

Tatsächlich ist sie leider nicht mehr in einer Schule angemeldet und lernt von Zuhause. Aber dennoch vielen Dank für den Ratschlag.

0

Kontaktiert ihren Betreuer, ihr solltet aber eine weitere Kindeswohlgefährdung belegen können.

NinaKatze 
Fragesteller
 03.10.2023, 13:45

Ich werde mal sehen, was ich machen kann. Danke Vorschlag.

0

Erstmal Tatsachen klären. Handelt es sich WIRKLICH um ein misshandeltes Kind oder doch nur um einen unzufriedenen Teenager?

Und das mit dem Taschengeld... sie muss von den Eltern gar keines bekommen und wenn ihre Eltern ihr was geben möchten, dann haben die auch ein Wort mitzureden wofür das ausgegeben wird. Den Punkt kannst du also aus deiner Liste mit "Misshandlungen" schonmal streichen.

Zum Jugendamtbetreuer... warum genau sollten sich die Eltern da um einen neuen Bemühen wenn aus ihrer Sicht gar kein Handlungsbedarf besteht?

NinaKatze 
Fragesteller
 03.10.2023, 13:48

Das mit dem Taschengeld stimmt schon. Allerdings wollte ich es auch mit anbringen, da sie damit zum Beispiel ihr eigenes Essen oder ihre Kleidung holen muss. Ich hätte das in der Fragestellung wohl direkt sagen sollen. Entschuldige bitte für das Missverständnis.

0
MaryLynn87  03.10.2023, 13:51
@NinaKatze

Muss sie? Oder gehts hier um "mir schmeckt das nicht was zu Hause ist, ich will Kebab" und "ich brauch jede woche 3 neue Tshirts"`?

Achtung, das sind KEINE Unterstellungen. Das sind Anregungen welche Seiten zu betrachten sind.

1