Hausverbot Rechtens?

gogwatch  10.07.2021, 17:09

warum will der vermieter deinem "freund" ein hausverbot erteilen ?

Sarahandzoey 
Fragesteller
 10.07.2021, 20:08

Einer tätlichen bedrohung er hat ihm in einem ordentlichen ton gesagt das er die zettel und das kligeln unterlassen soll mehr nicht

gogwatch  10.07.2021, 20:11

klingelt dein freund denn bei deinem vermieter und steckt ihm zettel ins postfach oder warum sonst hausverbot wegen dem klingeln & den zetteln, was hat es damit auf sich ?

Sarahandzoey 
Fragesteller
 10.07.2021, 20:15

Les dir mal meine anderen posts durch mein vermieter klingelt frühs bei mir dreimal sturm und legt zb wie das mit dem hausverbot vor meine wohnungstpr statt in den briefkasten

8 Antworten

Nein, ein Vermieter kann einem Besucher einer Mieterin nicht einfach so ein Hausverbot erteilen.

falls der vermieter körperlich den besuch am betreten der wohnung hindern möchte, wie z.b. durch das zuhalten der tür oder androhung von gewalt, dann am besten eine videoaufzeichnung (mit ton) davon machen als beweismitel und anschließend gleich die polizei rufen, dann muss die polizei dem vermieter sagen, dass er (der vermieter) das entweder zu unterlässt oder ins polizeigewahrsam abgeführt muss. in der regel geben die delinquenten dann klein bei. der polizei das beweismittel natürlich gleich sofort zeigen wenn die am einsatzort ist. eine anzeige würde ich dann auch gleich sofort erstatten, damit er mit den anderen aktionen die dieser ähnlich sehen aufhört, davon auch der polizei berichten.

die aktion deine photos unerlaubt auf seiner webseite zu zeigen und dich als seine "freundin" zu präsentieren ist gegen deinen willen und daher eine persönlichkeitsrechtsverletzung, dieselbige steht als eifersuchtstat auch im zusammenhang mit dem widerrechtlichem hausverbot, daher wäre die persönlichkeitsrechtsverletzung eine weitere anhängige anzeige bei der polizei. natürlich die webseite als beweismittel speichern, nicht nur als lesezeichen, ein webseite kann man als pdf speichern.

Nein. Der Vermieter überträgt mit den Mietvertrag das Hausrecht an der vermieteten Wohnung an den Mieter. Das gilt auch für die Zugänge/Wegerecht zur Wohnung. Ein Ausschluss wäre nur im Rahmen eines allgemeinen Unterlassungsanspruchs möglich. z.B. Wenn der Besucher im Hausflur randaliert hat.

Woher ich das weiß:Recherche

Ja, ein Hausverbot bedarf keiner Begründung!

Ein privater Betreiber einer öffentlich zugänglichen Einrichtung kann auch ohne sachlichen Grund ein Hausverbot verhängen, es sei denn, der Besuch der Einrichtung entscheidet erheblich über die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.07.07.2020

BGH: Hausverbot braucht normalerweise keinen Grund ...

https://www.haufe.de › Immobilien › Verwaltung

LydiaDonner  10.07.2021, 17:09

Nein, er darf Besuchern von Mietern so einfach kein Hausverbot geben, das wäre nichtig.

Eine Mietwohnung ist nicht öffentlich

2
holgerholger  10.07.2021, 17:10

Doch, bei Privatwohnungen braucht es eine Begründung. Dazu mess es schon Gewalt o.ä. gegeben haben.

1
nanfxD  10.07.2021, 17:14

Und man sieht wieder, warum man ohne Jura Kenntnisse nicht zu richtigen Aussagen kommt

0
ichweisnix  10.07.2021, 17:15

Thema verfehlt. Die Fragestellerin darf ihrem Freund ohne Angabe von Gründen Hausverbot erteilen. Das war aber nicht die Frage. Es ging um den Vermieter und der hat kein Hausrecht mehr, da er es vertraglich dem Mieter übertragen hat. Das ist der Kern eines Mietvertrags.

1

Normalerweise darf der Vermieter das nicht.

Eine Ausnahme wäre, wenn Dein Freund ihn mit körperlicher Gewalt bedroht hätte.

Und wie kam es zu diesem Hausverbot - hat er Deinen Vermieter bedroht?

Ansonsten kann er ihm kaum verwehren, Dich in Deiner Wohnung zu besuchen.

https://www.vermietet.de/hausverbot-vermieter

Gäste

Der Vermieter kann dem Mieter keine Vorschriften über den Empfang von Besuchern machen. Das Hausrecht des Mieters gilt sowohl für die Wohnung selbst als auch auf die Zugänge zur Wohnung.

Gegen den Mieter selbst kann der Vermieter kein Hausverbot aussprechen. Kommt es nach einer Kündigung zur Räumungsklage und der Vermieter spricht ein Hausverbot aus, ist dieses ebenfalls dem Mieter gegenüber unwirksam.

Daher gibt es grundsätzlich kein Vermieterrecht, einem regulären Besucher Hausverbot zu erteilen. Dies gilt auch, wenn dieser den Hausfrieden stört. Lediglich wenn eine Person in der Vergangenheit wiederholt den Hausfrieden gestört oder die Geschäftsräume beschädigt oder verunreinigt hat, kommt ein Hausverbot für den Vermieter in Betracht.

Ein Hausverbot kann der Vermieter auch erteilen, wenn der „Besucher“ als früherer Mieter im Haus randaliert hat und deshalb gekündigt wurde.