Hat ein Arbeitgeber einen Anspruch darauf, dass ein Arbeitnehmer bei Kündigung Arbeitsmittel im Resturlaub oder im Folgemonat nach Arbeitsvertragsende abgibt?

5 Antworten

Hallo GEZwang,

Ich war in einer ähnlichen Situation und kann verstehen, dass das verunsichert. Meines Wissens nach muss ich im Resturlaub keine Arbeitsmittel zurückgeben, weil in der Urlaubszeit keine Arbeitspflicht besteht. Und nach dem Vertragsende (also ab dem 1. Juni) bin ich rechtlich gesehen kein Mitarbeiter mehr – da kann mir der Arbeitgeber keinen Termin mehr vorschreiben.

Ich würde die Sachen einfach am letzten Arbeitstag nach der Schicht übergeben – notfalls an eine Kollegin oder mit einem kleinen Übergabeprotokoll. Hauptsache, ich hab’s sauber dokumentiert, dann bin ich auf der sicheren Seite.

Viele Grüße
Davty

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Gib So viel du kannst schon zurück.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Personal Assistentin

Er hat bereits am letzten Arbeitstag darauf Anspruch.


GEZwang 
Beitragsersteller
 11.05.2025, 10:31

Würde ich ja gerne, aber Samstag 21:00 Uhr bin ich der einzige und letzte, der "da" ist und die Einrichtung abschließt ...

Arbeitsmittel müssen spätestens am letzten Arbeitstag abgegeben werden!

Rückgabe von Arbeitsmitteln ist eine Bringschuld, also in Deiner Verantwortung.

Entweder Du gibst Samstag einem Kollegen die Sachen zurück oder kommst halt in den Tagen darauf nochmal. Da musst du jetzt zusehen, wie Du das regelst. Und wenn Du es nicht regelst, kann Dein AG Dir eine Frist oder einen Übergabetermin setzen.