Hat ein Arbeitgeber einen Anspruch darauf, dass ein Arbeitnehmer bei Kündigung Arbeitsmittel im Resturlaub oder im Folgemonat nach Arbeitsvertragsende abgibt?
Ich habe bis jetzt in einer Freizeiteinrichtung gearbeitet und zum Monatsletzten (31. Mai) gekündigt. Mein Arbeitgeber hat mir noch eine Arbeitsschicht am Samstag Abend zugeteilt. Er selbst wird am Samstag Abend gar NICHT im Betrieb sein, um die Arbeitsmittel am späten Samstag Abend zurückzunehmen. Einen Tag später (Sonntag) beginnt dann mein Resturlaub bis einschließlich Monatsletzter. Im folgenden Monat beginnt dann meine neue Arbeit in einem neuen Betrieb.
Kann mir mein alter AG dann quasi einen Termin zur Rückgabe der Arbeitsmittel vorschreiben (im Resturlaub oder im Folgemonat)? Bitte mit Begründung( Arbeitsrecht/Erfahrung).
5 Antworten
Hallo GEZwang,
Ich war in einer ähnlichen Situation und kann verstehen, dass das verunsichert. Meines Wissens nach muss ich im Resturlaub keine Arbeitsmittel zurückgeben, weil in der Urlaubszeit keine Arbeitspflicht besteht. Und nach dem Vertragsende (also ab dem 1. Juni) bin ich rechtlich gesehen kein Mitarbeiter mehr – da kann mir der Arbeitgeber keinen Termin mehr vorschreiben.
Ich würde die Sachen einfach am letzten Arbeitstag nach der Schicht übergeben – notfalls an eine Kollegin oder mit einem kleinen Übergabeprotokoll. Hauptsache, ich hab’s sauber dokumentiert, dann bin ich auf der sicheren Seite.
Viele Grüße
Davty
Gib So viel du kannst schon zurück.
Er hat bereits am letzten Arbeitstag darauf Anspruch.
Würde ich ja gerne, aber Samstag 21:00 Uhr bin ich der einzige und letzte, der "da" ist und die Einrichtung abschließt ...
Arbeitsmittel müssen spätestens am letzten Arbeitstag abgegeben werden!
Rückgabe von Arbeitsmitteln ist eine Bringschuld, also in Deiner Verantwortung.
Entweder Du gibst Samstag einem Kollegen die Sachen zurück oder kommst halt in den Tagen darauf nochmal. Da musst du jetzt zusehen, wie Du das regelst. Und wenn Du es nicht regelst, kann Dein AG Dir eine Frist oder einen Übergabetermin setzen.