Hat das im Mietvertrag wirksamkeit?
erst hieß es Haustiere erlaubt
jetzt nicht mehr.
habe ein Hund schon reserviert vom Kauf und habe keine ahnung mehr Was ich machen soll.
6 Antworten
Wenn im ersten Vertrag drin stand das Tiere erlaubt sind, dann wäre ein Änderung im Nachhinein ungültig
Ist denn der Vertrag schon unterschrieben gewesen wo die Erlaubnis drin stand? Oder hattest du es nur mündlich.
Wenn es nur mündlich war bist du am A…. Und kannst nichts machen.
Hast du es schriftlich kannst du dagegen klagen. Das kann aber dauern (in der Zeit darf der Hund nicht einziehen), wird viel kosten (Geld und Nerven) und danach wird der Vermieter dich hassen. Das du gewinnst steht auch nicht fest.
Da steht das jedes Tier genehmigt werden muss und das bei Miete auch ideal schriftlich.
wenn du mit Vermieter das mündlich besprochen hast wird dieser kein Problem haben es dir schriftlich zu geben
wenn du Nix schriftlich hast kann der Vermieter leider immer nein doch nicht sagen so mündliches bei sowas zieht man kürzeren und müsste Hund wieder weggeben was echt Mist für das Tier wäre
Hol dir eine schriftliche Zustimmung das der entsprechende Hund erlaubt ist.
erst hieß es Haustiere erlaubt
Wo genau hieß es das?
Verboten sind Haustiere auch nach diesem Vertrag nicht, du musst eben fragen. Wahrscheinlich wird das einfach bewilligt und das steht nur drinnen um gegen Leute vorzugehen die 25 Katzen und 3 Hunde auf 50m2 halten wollen.
Mündlich alles besprochen und mit wem wissen was ich für Haustiere habe und was ich zulege.
zudem 2 Katzen und ein Hund.
habe in dem Wissen unterschieben und später hieß es
ja ne Hunde sind grundsätzlich verboten.
Tja, so etwas lässt man sich schriftlich geben, aber das wirst jetzt auch selber wissen.
Wenn der Vermieter nein sagt, kannst du noch zum Mieterschutz weil generell verbieten darf er einen Hund nicht, egal was im Mietvertrag steht.
@LianYu23: Hast du die zweite Fassung unterschrieben?