Handyvideo von zu schnell fahren als Beweismittel?

2 Antworten

Aus den unveränderlichen Bestandteilen der Straße - Leitpfosten und Mittelstreifen - ließe sich die Geschwindigkeit recht problemlos ermitteln, hier reden wir aber über eine Ordnungswidrigkeit und da könnte nach aktuell herrschender Rechtsauffassung womöglich ein Verwertungshindernis nach der DSGVO bestehen.


Simon3458 
Fragesteller
 08.08.2023, 17:45

Die straße ist so abgelegen das sich dort keine leitpfosten und mittelstreifen befinden, ist die berechnung dann trotzdem möglich?

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Simon3458 
Fragesteller
 08.08.2023, 19:25
@HugoHustensaft

Wie warscheinlich halten sie es das so ein verfahren eingestellt wird?

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HugoHustensaft  09.08.2023, 06:23
@Simon3458

Ich halte es für viel wahrscheinlicher, dass es erst gar kein Verfahren geben wird.

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Man könnte ja auf so einem Video nicht genau feststellen um wie viel die geschwindigkeit überschritten wurde. Auch den Fahrer zu ermitteln würde schwierig werden denke ich.

Genauso ist es. Darum egal.


howard67  09.08.2023, 17:31

Das ist nicht möglich wenn es keine Pfosten oder Streifen gibt

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TheMonkfood  14.09.2023, 11:49
@Mausfan608

so eine "Messung" ist nicht amtlich, viel zu wage und gar nicht zulässig

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Mausfan608  14.09.2023, 11:53
@TheMonkfood

ich denke das geht trotzdem weil wenn die ihr Geld haben wollen geht alles

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