Hallo. Hatte jemand jemals das Problem, das er in der Schule/Ausbildung klagen musste um sein Zeugnis zu bekommen, weil eine Straftat passiert ist( STGB Bruch)?

4 Antworten

Was auch immer das sein soll - verklagen kann man buchstäblich alles und jeden. Ob hier überhaupt ein Klagegrund vorliegt, und falls ja, ob die Klage Aussicht auf Erfolg hätte, kann hier niemand beurteilen. Dazu befragst du bitte deinen Anwalt.

Hellavonwell 
Fragesteller
 13.04.2023, 15:52

Es dient nur der Frage nach Erfahrungen in solchen Themen. Sonst sind die Lehrer ja immer sehr fix und klären alles sehr schnell für jeden. Bisher war in solchen Themen eine Klage nicht unbedingt notwendig . Nur leider sitzt man weiter da drin ohne Kommunikation untereinander.

0
das Zeugnis oden den garantierten Erhalt anzuklagen

wenn Du ein Anrecht auf ein Zeugnis hast und es dir nicht ausgehändigt wird, kannst du auf Ausstellung eines Zeugnisses klagen.

Alex

Ich verstehe deine Frage nicht ganz.

Wer hat alle die von dir erwähnten Straftaten begangen? Dein Ausbildungsbetrieb oder DU?

Wie kommst du auf § 618 BGB und was er er mit deinem Problem zu tun?

Willst du den Erhalt eines Arbeitszeugnisses einklagen oder willst du Schadenersatz von deinem Ausbildungsbetrieb, weil du psychischen und/oder körperlichen Schaden davongetragen hast?

Hellavonwell 
Fragesteller
 13.04.2023, 15:33

Die Straftat wird von Personen begannen die Außerhalb und Innerhalb der Ausbildung sind. Sie stören also den Schulbetrieb bzw. einzelne Schüler sind unkonzentrierter und machen sich Sorgen. Lehrern machen den Schülern etwas Angst und nehmen (trotz medizinischer Ausbildung ) die körperlichen Schäden der Personen nicht wahr.

§618 (2) : Die Lärmbelästigung wird vom Inhaber der Wohngruppe der Schüler zugelassen und runtergerdet. Die Polizei kümmert sich eher um die Schüler als um die wirklichen Verursacher.

Ich will den Erhalt des Zeugnisses einklagen. Der Schadenersatz wird erstmal nicht erhoben.Wahrscheinlich ist er zu individuell . Ich möchte nicht zu weit ( emotional ) an die Schüler herantreten sonst erwische ich vielleicht selbst einen Trigger.

0
Hellavonwell 
Fragesteller
 13.04.2023, 15:36

Medizinische Dokumente aus der Zeit der Ausbildung sind Vorhanden. Sowie Aussagen und Aufnahmen . Ich hab auch etwas die emotionale Berg und Talfahrt festgehalten. Nicht so prickelnd !

0
Hellavonwell 
Fragesteller
 13.04.2023, 15:45
@verreisterNutzer

Es wird darauf zugearbeitet das die Schüler die von Durchschnitt zwischen 1-2 liegen die Prüfungen vielleicht nicht bestehen. Gute Schüler sind schlechter geworden 3-4-6. Es gibt keinen direkten Rückhalt und es finden zu diesen Dingen keine Gespräche statt. Es wird dumm getan wie immer oder die Personen bilden sich ein die Schüler ziehen einen Vorteil aus der Situation und handeln deshalb nicht. Die Initative in der Sache sagt eigentlich was anderes.

Es geht somit nur durch den Verstoß um eine generelle Absicherung. Und für anderen im weiteren um Schadenersatz.

0
Hellavonwell 
Fragesteller
 13.04.2023, 15:47
@Hellavonwell

Die Reihenfolge in dieser Sache, zum Thema Schadensersatz übernimmt dann der Anwalt. Da kommt ja jeder mit seinem daher.

0
Hellavonwell 
Fragesteller
 13.04.2023, 16:01
@verreisterNutzer

Danke dir <3 . Schau ma mal. Leider noch keine Erfahrungsberichte aber das hilft ebenso viel !

0
Es liegt ein Verstoß des Paragraph §618 des BGB`s , Freiheitsverletzung, Verletzung der Freiheit innerhalb von privaten geschlossenen Räumen, Triggern von Traumaerlebnissen, Erpressung, Verletzung des DSGVO und Lärmbelästigung vor. Einschränkung in der Entwicklung / Entfaltung der Persönlichkeit ist ebenfalls mit dabei und Befangeheit.

All diese Dinge sind von der Zeugniserteilung vollkommen unabhängig.

Werden Straftaten begangen, kann man Strafanzeige erstatten. Will man Schadenersatzforderungen durchsetzen, kann man zivilrechtlich klagen. Im Falle einer vermuteten Befangenheit kann man bei Prüfungen einen Befangenheitsantrag stellen.

Ist es möglich durch den erlittenen seelischen und körperlichen Schaden, das Zeugnis oden den garantierten Erhalt anzuklagen.

Um es kurz und knapp zu machen: Nö.

Gegen Verstöße und Straftaten kann man entsprechend vorgehen, ein "garantiertes Zeugnis" als "Schadenersatz" kann man aber getrost vergessen.

LG

Hellavonwell 
Fragesteller
 13.04.2023, 15:58

Ich danke dir ! Dann alles weitere !

0