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verreisterNutzer

13.04.2023
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Hellavonwell
13.04.2023, 15:16
Hallo. Hatte jemand jemals das Problem, das er in der Schule/Ausbildung klagen musste um sein Zeugnis zu bekommen, weil eine Straftat passiert ist( STGB Bruch)?

Hi, wie die Fragen oben schon sagt geht es um das Erklagen eines Zeugnisses. Es liegt ein Verstoß des Paragraph §618 des BGB`s , Freiheitsverletzung, Verletzung der Freiheit innerhalb von privaten geschlossenen Räumen, Triggern von Traumaerlebnissen, Erpressung, Verletzung des DSGVO und Lärmbelästigung vor. Einschränkung in der Entwicklung / Entfaltung der Persönlichkeit ist ebenfalls mit dabei und Befangeheit.

Ist es möglich durch den erlittenen seelischen und körperlichen Schaden, das Zeugnis oden den garantierten Erhalt anzuklagen. So gut wie jeder Straftat spiegelte sich auch in der Ausbildung (Schule, Praxisort) wieder.

Vielleicht gibt iiiiirgend wen ?!

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Antwort
von verreisterNutzer
13.04.2023, 15:21

Ich verstehe deine Frage nicht ganz.

Wer hat alle die von dir erwähnten Straftaten begangen? Dein Ausbildungsbetrieb oder DU?

Wie kommst du auf § 618 BGB und was er er mit deinem Problem zu tun?

Willst du den Erhalt eines Arbeitszeugnisses einklagen oder willst du Schadenersatz von deinem Ausbildungsbetrieb, weil du psychischen und/oder körperlichen Schaden davongetragen hast?

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