Hallo, darf ich mit einem rosa Führerschein von Januar 1998 mit Stempel bei den Klassen 3,4 und 5 einen Motorroller mit 45 km/h und 50 ccm fahren?
Hallo, darf ich mit einem rosa Führerschein von Januar 1998 mit Stempel bei den Klassen 3,4 und 5 einen Motorroller mit 45 km/h und 50 ccm fahren? Muss ich den rosa Führerschein von 1998 gegen einen neuen im Scheckkartenformat umtauschen?
5 Antworten
Ja, darfst du und nein, musst du nicht.
Und darf ich nach dem Umtausch bis 2033 auch noch so einen Roller fahren?
Hi. Ich habe auch noch den rosanen Führerschein Klasse 3 u darf auch roller fahren.
darf ich mit einem rosa Führerschein von Januar 1998 mit Stempel bei den Klassen 3,4 und 5 einen Motorroller mit 45 km/h und 50 ccm fahren?
Ja, darfst Du. Diese Roller gehören zu Klasse 4.
Muss ich den rosa Führerschein von 1998 gegen einen neuen im Scheckkartenformat umtauschen?
Nein. Der alte Führerschein gilt noch bis 2033.
(OK, wenn der Service bei den Führerscheinstellen weiter so abgebaut wird, solltest Du vielleicht demnächst einen Termin für 2033 beantragen :-)
Kleine Korrektur: Der Umtauschtermin richtet sich nach dem Ausstellungsjahr. Er muss ihn bis zum 19.01.2024 umgetauscht haben.
OK, das ist mir neu.
Ich finde dazu nur http://www.n-tv.de/ratgeber/So-lange-ist-Ihr-Fuehrerschein-gueltig-article18177176.html
Da steht aber nur "Empfehlung" - wurde das inzwischen rechtskräftig umgesetzt?
In der Klasse 3 war die Klasse 4 enthalten. Klasse 4 -> bis 50 ccm und maximal 45 km/h (außer den Ossi-50ern ;) ).
Muss ich den rosa Führerschein von 1998 gegen einen neuen im Scheckkartenformat umtauschen?
Ja. Ich kann dir auch sagen wann: Bis zum 19.01.2024.
Es gibt eine Tabelle mit den Terminen. Wer nach 1971 geboren ist und vor 1999 den Führerschein erhalten hat, der muss zum oben genannten Termin umgetauscht haben.
Wer 1999-2000 den Führerschein gemacht hat, hat ein Jahr länger Zeit.
Ausschlaggebend ist, wann der Kartenführerschein ausgestellt wurde. Da ich meinen rosa Lappen bereits 4x umgetauscht habe (1x schweizerischer Führerausweis, dann noch 3x wegen Erweiterung in Deutschland) bin ich bis zum 19.01.2032 verschont (da 2011 ausgestellt).
Ja, Kleinkrafträder wie es korrekt heißt mit 50ccm Hubraum und 45 km/h darfst du auf jeden Fall fahren. Das darf man aktuell mit dem Klasse B Führerschein auch noch fahren, Klasse AM und L werden miterteilt.
Irgendwann (2033 oder ein paar Jahre früher) dann schon.