AM Führerschein geht bis wie viel KM/H?
Hallo ich weiß ich darf ja mit meinen AM Führerschein 45 KM/H fahren aber ab wie viel KM/h ist es fahren ohne fahren Erlaubnis denn bei einen 25 Schein ist der Führerschein erst ab 36 km/h weg wie ist es bei dem 45 Schein ist es da sich dann ab 56 11 km/h mehr ? Danke im Voraus für die Antworten LG
3 Antworten
Erstmal muss knallhart gesagt werden, die Tachos zeigen ALLE zuviel an.
Knapp 60 auf dem Tacho entspechen dann den legalen 45 kmh.
Jeder Veränderung am Motor oder der Übersetzung und die Betriebserlaubnis erlischt, soeinfach ist das.
Die Dinger von der DDR Resterampe genießen Bestandsschuz und so dürfen Simson und Schwalbe auch mit dem Führerschein AM 60 kmh fahre.
Der Tachometer im Honda Zoomer 50 zeigte exakt an, ist aber unter Kleinkrafträdern wahrscheinlich eine Ausnahme. Den Vogel schoss mein Kymco Nexxon ab, der hatte einen Vorlauf von sagenhaften 20 %.
Kein Plan was du für China Dinger gefahren bist, kein Roller fährt 45kmh oder weniger. Wenn man Markenroller mit Gps misst, fahren die alle 47-51.
Und die Aussage mit der Simson ist unvollständig, siehe meine Antwort inkl. Nachweis.
AM Führerschein geht bis wie viel KM/H?
Die Frage kommt gefühlt wöchentlich. Und was noch ärgerlicher ist: Sie wird immer und immer wieder falsch beantwortet, es ist schlichtweg zum Kotzen.
Nein, nicht nur Simson dürfen legal schneller als 45 km/h fahren, sondern auch ALLE (!!) Fahrzeuge, die bis einschließlich 31.12.2001 verkauft wurden. Fakt.
AM Führerschein Ausnahmen
Es gibt verschiedene Ausnahmen, die zusätzlich zu den oben genannten Fahrzeugen mit dem AM Führerschein gefahren werden dürfen. Dazu zählen zum Beispiel:
Krafträder, zugelassen vor dem 01.12.2001, Höchstgeschwindigkeit 50 km/h, Hubraum 50 ccm
Kleinkrafträder, zugelassen vor dem 28.02.1992, Höchstgeschwindigkeit 60 km/h
https://www.fuehrerscheine.de/fuehrerschein/fuehrerscheinklassen/fuehrerscheinklasse-am/
Außerdem galt bis Ende 2001 noch eine Toleranz von 10 %, weshalb man real sogar 55 km/h fahren darf. Ich habe im Keller zentnerweise Rollermagazine, die belegen: Nahezu alle Hersteller hielten sich daran.
Nein, es handelt sich hierbei um sehr alte Mofas/ Roller
Meist aus der ehemaligen DDR.
Die hatten andere Vorraussetzungen
Man konnte Besitzer derselben natürlich bei Einführung neuerer Klassen nicht verbieten, die nicht zu fahren.
Daher wurden Ausnahmeregelungen erschaffen.
Die Restbestände dürfen noch gefahren werden und kosten dementsprechend viel .
Aktuelle Fahrzeuge entsprechen selbstverständlich den gängigen Vorschrift
Die Höchstgeschwindigkeit bezieht sich natürlich auf ein UNVERÄNDERTES fahrzeug
Abzüglich der Toleranz bei einem nach 1989 zugelassenen Fahrzeug, ja
Also heißt ab 46 bsp ist es fahren ohne Fahrerlaubnis?