Führerschein Klasse M, AM und S

3 Antworten

Bisher wurde die Klasse M und S nur in Deutschland erteilt. Da Führerschein- bzw. Fahrerlaubnisrecht aber EU- Sache ist , wurde die bisherige nationale Klasse M in allen Mitgliedsstaaten der EU als obligatorische Klasse eingeführt (Klasse S gibt es im EU- Recht nicht). Sie erhält die Bezeichnung AM und schließt die zur Klasse S gehörenden Kfz ein. Mit der Klasse AM dürfen also gefahren werden:

  1. Zweirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH 45 km/h, Verbrennungsmotor max. 50 ccm / Elektromotor mit max. Nenndauerleistung 4 kW

  2. Dreirädrige Kfz mit bbH 45 km/h, Fremdzündungsmotor max. 50 ccm / andere Verbrennungsmotoren max. Nutzleistung 4 kW / Elektromotor max. Nenndauerleistung 4 kW

  3. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit bbH 45 km/h, Fremdzündungsmotor max. 50 ccm / andere Verbrennungsmotoren max. Nutzleistung 4 kW / Elektromotor max. Nenndauerleistung 4 kWund die Leermasse max. 350 kg (bei E-Motor ohne Gewicht der Batterie)

Früher musste man in Deutschland für diese Aufzählung 2 verschiedene Fahrerlaubnisklassen erwerben, seit Umsetzung des EU- Rechts reicht eine Klasse: AM !

S - war Führerschein für Quad (man dürfte kein Roller damit fahren)

M - war Führerschein für Roller (man dürfte kein Quad damit fahren)

AM - Man darf damit Roller (max. 45 km/h, 50 ccm) und Quad fahren...........

Früher gabs dafür 2 verschiedene Scheine und jetzt gibts halt einen...........

Die Klassen M und S wurden vor der Neuregelung am 19.1.2013 verwendet.

Klasse M erlaubte das Führen von Kleinkrafträdern mit max. 50 cm³ Hubraum, max. 45 / 50 / 60 km/h (je nach Baujahr und Herkunft der Maschine) und max. 3 Rädern.

Klasse S erlaubte das Führen von Leichtkraftfahrzeugen mit max. 50 cm³ Hubraum, max. 45 km/h und 4 Rädern. Darunter fallen nicht nur Quads, sondern auch diese Leichtautos.

Seit dem 19.1.2013 sind Klasse M und Klasse S zur Klasse AM zusammengefaßt.