Darf man ab 2020 mit der Führerschein Klasse AM in NRW mit 15 auch ein Moped Auto wie Aixam oder Legier fahren (45km/h 400ccm) oder erst mit 16?

3 Antworten

§6 FeV

Klasse AM

(...)

leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52).

Richtline 168/2013, Klasse L6e:

(4) vier Räder und eine der unter Artikel 4 Absatz 3 genannten Antriebsformen und
(5) bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ≤ 45 km/h und
(6) Masse in fahrbereitem Zustand < 425 kg und
(7) ein Hubvolumen von ≤ 50 cm3, falls ein PI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist, oder ein Hubvolumen von ≤ 500 cm3, falls ein CI-Motor Teil der Antriebskonfiguration des Fahrzeugs ist, und
(8)ausgerüstet mit höchstens zwei Sitzplätzen, einschließlich des Fahrersitzes, und
Begriffsbestimmungen
30. „Selbstzündungsmotor“ oder „CI-Motor“ einen Verbrennungsmotor, der gemäß den Grundsätzen des Diesel-Prozesses arbeitet;
Sotovw 
Fragesteller
 24.01.2020, 14:04

Das ist doch mal eine Antwort mit der man arbeiten kann. Also steht doch eigentlich ziemlich eindeutig fest dass man mit der Klasse AM, ab Januar 2020 in NRW mit 15 Jahren, ein sogenanntes Moped Auto mit einem 400 Kubikzentimeter großen Dieselmotor und 2 Sitzplätzen fahren darf. Habe diesbezüglich heute auch mal bei unserer örtlichen Polizei angerufen diese hat mir das indirekt bestätigt war sich aber auch nicht zu 100% sicher. Der Polizist will sich aber schlau machen und ich soll mich bei Gelegenheit noch mal melden da diese Fragen ja demnächst wahrscheinlich häufiger kommen werden

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Sotovw 
Fragesteller
 27.01.2020, 19:31

Das habe ich heute von unserem STVA auf meine schriftliche Anfrage bekommen :Sehr geehrte Eheleute...,

mit der Fahrerlaubnisklasse AM dürfen leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52) gefahren werden.

Ob jedes auf dem Markt erhältliche Modell diese Anforderungen erfüllt, kann von hier nicht beantwortet werden. Lassen Sie sich im Zweifel vom Verkäufer schriftlich versichern, dass die o.g. Fahrzeugklasse erfüllt ist.

Bisher ist hier auch nur bekannt, dass das Mindestalter für die Klasse AM gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 b) Fahrerlaubnisverordnung in Nordrhein-Westfalen auf 15 Jahre abgesenkt werden soll. Nach jetzigem Stand gehen wir davon aus, dass sich nur die Altersgrenze ändert, mit der Klasse AM also ab 15 Jahren auch die o.g. vierrädrigen Fahrzeuge gefahren werden dürfen.

Eine verbindliche Aussage kann jedoch erst getroffen werden, wenn der Verordnungsentwurf vorliegt. Die Stadt... hofft, diesen Entwurf bald zur Kenntnis zu bekommen.

Wie Sie hoffe ich, bald Verbindliches zu diesem Thema zu erfahren.

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die Mopedautos haben eine eingetragene Höchstgeschwindigkeit von 45km/h eingetragen und dürfen damit mit dem AM gefahren werden.

wenn der Führerschein mit 15 erworben werden kann, dürfen auch diese Autos gefahren werden, haben die nicht auch diese 50ccm?

Darf man mit AM fahren wenn man die Stunden gemacht hat