Haben europäische Staaten überhaupt die Möglichkeit, die Ausübung und Verbreitung einer Religion zu verbieten?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Balurot,

Keine professionelle Wortmeldung, nur meine laienhaften Gedanken.

Artikel 18 der Menschenrechte: “(…) die Freiheit, die eigene Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen”. Ich fürchte, bei der Schreibung der Menschenrechte wurde vergessen zu erwaehnen, was mit Artikel 18 passiert, wenn die Religion die Menschenrechte, durch die sie geschützt werden soll, verletzt oder negiert.

Mir ist keine Religion bekannt, in der sich alle (!) ihr angehörenden Gläubigen darüber eins sind, was alles zu ihrer “Ausübung und Verbreitung” gehoert, oder wie sich die Religion genau definiert. Christentum, Islam, auch Judentum, Buddhismus – sie alle haben unterschiedliche Strömungen, die sich teils sehr stark widersprechen.

Was ein Staat tun kann (und was ja auch passiert):der Religion den Status einer Religion zu entziehen und sie als Sekte oder Terrororganisation einzustufen, mit gewissen Konsequenzen.

Was die Menschenrechte betrifft, habe ich aber sowieso keine Hoffnung. Beispiel “Abtreibungsverbot” (das ja auch von anonymos987654 aufgegriffen wurde), da argumentieren die Verfechter einiger Religionen (und auch einige sonstige Leute) ja umgekehrt damit, dass eine Erlaubnis eine Menschenrechtsverletzung darstellt, nämlich die des Rechts auf Leben. Nur geht damit eben die Einschränkung der Rechte der werdenden Mutter einher, und wenn man das Recht der Mutter oder das des Kindes höher stellt als das des jeweils anderen, verstösst man wiederum gegen Artikel 1 und 7… Ich denke, es führt zu absolut nichts, das zu diskutieren. Menschenrechte sind eine Erfindung der Menschen, keine Naturgesetze. Wetter und Klima entziehen Menschen regelmässig das “Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und den Aufenthaltsort frei zu wählen”; die wenigsten Lebewesen, die diesen Planeten jemals bewohnt haben, begegneten einander “im Geist der Solidarität”, die meisten achteten nicht das “Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit” der anderen Lebewesen sondern berauben sie “willkürlich des Eigentums”… Staatsangehörigkeiten und Gerichtsverfahren wären ohne Menschheit sowieso irrelevant… Menschenrechtsverletzungen gehören zu unserem Alltag, werden auch durch Atheisten wie mich begangen, und es wäre Wahnsinn, sie konsequent durchsetzen zu wollen. Die Menschenrechtskonvention ist nicht viel mehr als eine Anregung, wie die Menschheit theoretisch leben könnte.

Die kriminellen Praktiken dürfen nicht ausgeübt werden. Tötungen, Steinigungen, Auspeitschungen oder Ehrenmorde usw. sind ja schließlich nicht erlaubt auch wenn es zu der Ausübung einer Religion gehört. Erlaubt ist, was im Rahmen der geltenden Gesetze bleibt.

Nein.

Die europäischen Staaten sind aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention dazu verpflichtet, Religions- und Weltanschauungsfreiheit zu gewährleisten.

Dass manche Überzeugungen den Menschenrechten zuwiderlaufen, tut dem keinen Abbruch - sonst müssten wir ja z.B. die ganzen ostdeutschen AfD-Wähler wegsperren...


Deamonia  12.10.2021, 09:26

Überzeugungen sind das eine, Handlungen das andere.

Wenn jemand zwar überzeugt ist, das lt. seiner Religion allen Babys ein Finger abgeschnitten werden muss, dann ist das ok, so lange er es nicht wirklich durchführt.

Wenn er es aber durchführt, dann sollte das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit greifen, und die Person sollte davon abgehalten werden/dafür bestraft werden.

Von daher ist der Vergleich mit allen ostdeutschen AfD Wählern irgendwie sinnlos...

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Atzej  12.10.2021, 09:28
@Deamonia

Nein. Der Vergleich ist keineswegs sinnlos. Unter denen gibt es genügend Straftatenbegeher, z.B. Abfackler von Asylheimen...

Andererseits gibt es keine Religion, die das Abschneiden von Fingern fordert.

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Deamonia  12.10.2021, 09:42
@Atzej
Unter denen gibt es genügend Straftatenbegeher, z.B. Abfackler von Asylheimen...

Bitte genau lesen ;)

Von daher ist der Vergleich mit allen ostdeutschen AfD Wählern irgendwie sinnlos

Andererseits gibt es keine Religion, die das Abschneiden von Fingern fordert.

Das war ein fiktives Beispiel, es gibt Religionen, die das abschneiden der Vorhaut fordern, und auch durchführen, dafür gibt es eine Ausnahme vom Recht auf körperliche Unversehrtheit. Warum also nicht auch einen Finger abschneiden? Oder ein Teil des Ohres?

Muss man sich mal klar machen, macht jemand das aus religiösen gründen mit seinem Baby, ist das erlaubt. Würde es ein Atheist, aus irgendwelchen nicht medizinischen Gründen bei seinem Baby machen lassen wollen, wäre das Körperverletzung.

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"Es gibt ja manchmal Religionen, deren Lehren gegen die Menschrechte etc. verstoßen. "

Was sind für dich "Menschenrechte"?

Es gibt ja Atheisten, die wollen schon den kleinen Kindern das Recht auf Leben absprechen.

Und das Lebensrecht ist das Menschenrecht Nummer 1:

von der Zeugung bis zum natürlichen Tod.


Balurot 
Fragesteller
 12.10.2021, 13:32

Wahrscheinlich bist Du noch sehr jung. Im Jahr 1950 wurde Die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom Europarat beschlossen.

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Balurot 
Fragesteller
 12.10.2021, 13:46

Ich habe bei meiner Frage eher daran gedacht, dass es Religionen gibt, die lehren, dass ein Ausgetretener umgebracht werden soll, oder dass Homosexuelle wegen ihrer sexuellen Neigung umgebracht werden sollen, dass ehebrechende Frauen gesteinigt werden sollen, etc.

Über Deinen Punkt kann ich gerne diskutieren.

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