Haben Länder insbesondere Bayern das Recht das Cannabisgesetz zu torpedieren?

9 Antworten

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Das Gesetz wird trotzdem kommen. Egal wie sehr sich Söder und die Union dagegen wehrt.

Söder und die Union im speziellen sollten sich lieber mal mit ihren eigenen Suchtproblematiken beschäftigen und aufhören eine Droge zu bewerben die jedes Jahr Zehntausenden Deutschen das Leben kostet!

https://www.gutefrage.net/frage/ist-markus-soeder-ein-heuchler

Ich wäre aus Gründen des Jugendschutzes dafür Alkohol aus der Öffentlichkeit zu verbannen. Auf der Wiesn z.b. laufen so viele Kinder rum. Die allesamt von klein auf vermittelt bekommen, dass Alkohol und besoffen zu sein harmlos ist. Was hält der liebe Herr Söder denn davon, dass man künftig zu solchen Anlässen aus Gründen des Jugendschutz keinen Alkohol mehr ausschenken darf!? Oder wird hier doch mit zweierlei Maß gemessen?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Beruf und Interesse
Mittelalter1200  13.03.2024, 20:07

Ja, Alkohol ist sicherlich mit all einen Folgen/Folgekoten das größte Suchproblem unserer Gesellschaft, dagegen ist die Cannabislegalisierung nur Kleinkram.

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peace87  14.03.2024, 12:47

Danke für den Stern.

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Das war alles von vornherein so geplant. Schließlich brauchen die Pharma- und Agrarindustrie noch etwas vorlauf, um ihre Cannabis-Produktion in großem Stil hochzufahren und dann den Markt komplett zu übernehmen.

Du darfst nicht vergessen, dass die Abgeordneten in Bundestag und Bundesrat nicht das Volk vertreten, sondern das Großkapital.

Solange es nicht gegen das Gesetz ist, kann Bayern machen was es will.

Die Frage ist jedoch, ob es das Gesetz auch torpedieren kann. Und da sehe ich zwar die groß geführten Reden fürs Wahlvolk, ich sehe aber nicht, wie das realistischerweise durchgeführt werden sollte.

Es gibt Zustimmungsgesetze, die müssen von den Ländern auch mitgetragen werden. Und es gibt Einspruchsgesetze, da kann nur Einspruch erhoben, aber nicht blockiert werden. Das ist hier der Fall. Der Bundesrat und Länder wie Bayern können nur aufschieben.

Wenn es ein Gesetz gibt kann es von Landesfürsten nicht ausgehebelt werden, ABER

das Gesetz gibt es noch nicht. Und da bei unserer Staatsform Gesetze nicht nur durch den Bundestag sondern auch durch den Bundesrat müssen, haben die Länder durchaus ein Mitspracherecht. Wenn der Bundesrat gegen das Gesetz stimmt, kommt das Gesetz in den Vermittlungsausschuss welche dann nach Lösungen sucht und Empfehlungen abgibt.

Das ist aktuell auch Sachlage beim Cannabisgesetz.