Glasfasernetz-Anschluss: wie kann ich den Vertragumgehen?

1 Antwort

Du kommst sauber raus, indem der aktuelle Vertragspartner (dein Mann) den Glasfaser-Zusatz wegen Nichtbereitstellung außerordentlich kündigt – vorher setzt ihr schriftlich eine letzte, angemessene Frist zur Herstellung und kündigt dann fristlos, wenn nichts passiert. Das ist genau so vorgesehen; bei verzögertem Ausbau darfst du nach Fristsetzung außerordentlich beenden.

Solange der Anschluss nicht geschaltet ist, schuldet ihr für den Glasfaser-Tarif grundsätzlich kein Entgelt. Eine Pflicht, die in der Genossenschaft verlegte Glasfaser tatsächlich zu nutzen, gibt es nicht; dulden ja, abonnieren nein.

Wenn der Anbieter mauert, gehst du direkt in die Schlichtung der Bundesnetzagentur; die vermittelt verbindlich zwischen Kunden und Anbieter. Antrag online stellen.

„Hiermit bevollmächtige ich, [Name, Anschrift, Kundennummer], meine Ehefrau [Name, Anschrift], mich gegenüber [Anbieter] in sämtlichen Vertragsangelegenheiten zum Vertrag [Vertrags-/Auftragsnummer Glasfaser] zu vertreten, insbesondere Fristen zu setzen und Kündigungen zu erklären. [Ort, Datum, Unterschrift]“

„Kundennr.: [···], Vertrag: [···]. Seit Vertragsschluss am [Datum] ist der Glasfaseranschluss trotz mehrfacher Ankündigungen nicht betriebsbereit. Ich setze Ihnen hiermit eine letzte Frist bis zum [heute + 21 Tage] zur vollständigen Herstellung und Aktivierung.


Divanikima 
Beitragsersteller
 08.09.2025, 22:13

Leider liegt die Sache genau umgekehrt. Mein Mann hat auf die mehrmalige Aufforderung des Anbieters das Gerät endlich anzuschließen nicht reagiert. Ich fühle mich nun damit auch überfordert...

DerHerr007  08.09.2025, 22:26
@Divanikima

Dein Mann bleibt Vertragspartner und storniert ausschließlich die ungeschaltete Glasfaser-Auftragsposition mangels Inbetriebnahme; gleichzeitig verlangt er die sofortige Entkopplung vom Bestandsvertrag sowie die Vertragsübernahme des DSL/Festnetz-/Mobil-Altvertrags auf dich.

Wenn der Anbieter euch mit „Sie haben Termine ignoriert“ kommt, kontert ihr: Ganztagsfenster begründen keinen Annahmeverzug. Blockt der Anbieter trotzdem, gebt ihr den Fall direkt in die Schlichtung der Bundesnetzagentur.