Gibt es Ausnahmen wo man über Rot fahren kann?

6 Antworten

Ja, mehrere Ausnahmen:

1.) Ein Grünpfeilschild erlaubt das Rechtsabbiegen bei Rot, nach vorherigem Anhalten an der Haltlinie und wenn man sich davon überzeugt hat, dass eine Gefährdung von anderen Verkehrsteilnehmern ausgeschlossen ist,

2.) Von hinten nähert sich ein Einsatzfahrzeug mit Wegerecht, also mit eingeschaltetem blauem Blinklicht und Folgetonhorn an. Dann ist man gemäß §38 StVO dazu verpflichtet, diesem Fahrzeug sofort freie Bahn zu schaffen und sofort heißt wirklich SOFORT und nicht erst dann, wenn die Ampel auf grün umgeschaltet hat. In diesem Fall ist es also erlaubt, vorsichtig und ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer bei Rotlicht über die Haltelinie zu fahren. Wenn es im Einzelfall gar nicht anders geht, dann darf man ausnahmsweise auch komplett über die Kreuzung fahren, jedoch nur dann, wenn der Querverkehr definitiv steht,

3.) Ist die Ampel länger als 5 Minuten rot, dann darf man gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) davon ausgehen, dass die Ampelanlage einen Defekt hat und nicht mehr auf grün umschalten wird. In diesem Fall, darf man ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ebenfalls vorsichtig drüber fahren. Die haftungsrechtliche Verantwortung verbleibt jedoch immer bei demjenigen, welcher über die rote Ampel fährt, da die anderen Verkehrsteilnehmer ja grün haben. Wenn es also dabei zu einem Unfall kommt, trägt man die volle Schuld dafür. Im Zweifel demnach also besser warten, bis die Polizei eingetroffen ist und den Verkehr regelt und

4.) Bei einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr, kann das Überfahren von Ampelkreuzungen bei Rotlicht ebenfalls gerechtfertigt sein ("rechtfertigender Notstand" gemäß §34 Strafgesetzbuch bzw. §16 Ordnungswidrigkeitengesetz). Es darf jedoch hierbei ebenfalls kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet werden, man muss demnach an der Haltelinie anhalten und sich gewissenhaft davon überzeugen, dass man gefahrlos über die Kreuzung fahren kann. Ebenso, verbleibt die haftungsrechtliche Verantwortung wieder bei einem selber, da andere Verkehrsteilnehmer ja nicht dazu verpflichtet sind, einem Fahrzeug ohne Sondersignal Platz zu schaffen. Die Voraussetzungen sind zudem hoch und dürften zumindest in Deutschland in der Regel nicht vorliegen. "Nicht anders abwendbar" bedeutet nämlich, dass die Handlung die einzige Möglichkeit sein muss, um Schaden von einem höherwertigen Rechtsgut abzuwenden. In Deutschland mit einem guten Rettungsdienstsystem, dürfte dies in aller Regel nicht vorliegen. Auf keinen Fall, dürfen andere Verkehrsteilnehmer dadurch gefährdet werden, dann versagt die Rechtfertigungsmöglichkeit.

Mfg

Webclon 
Fragesteller
 17.04.2022, 23:24
3.) Ist die Ampel länger als 5 Minuten rot, dann darf man gemäß der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) davon ausgehen, dass die Ampelanlage einen Defekt hat und nicht mehr auf grün umschalten wird. In diesem Fall, darf man ohne Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ebenfalls vorsichtig drüber fahren. Die haftungsrechtliche Verantwortung verbleibt jedoch immer bei demjenigen, welcher über die rote Ampel fährt, da die anderen Verkehrsteilnehmer ja grün haben. Wenn es also dabei zu einem Unfall kommt, trägt man die volle Schuld dafür. Im Zweifel demnach also besser warten, bis die Polizei eingetroffen ist und den Verkehr regelt und

Vielen Dank das z.B wusste ich z.B nicht

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Ein grüner Pfeil neben dem roten Ampellicht erlaubt das Rechtsabbiegen bei Rot. Allerdings muss der Verkehrsteilnehmer zunächst an der Haltelinie stoppen, um auszuschließen, dass er andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Wer nicht anhält, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 70 bis 150 Euro und einen Punkt in Flensburg.

Nähern sich mit Blaulicht und Martinshorn Rettungs- oder Polizeiwagen, sind andere Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet, sofort Platz zu machen. An einer roten Ampel dürfen Autofahrer vorsichtig die Haltelinie überfahren. Dahinter sollten sie jedoch anhalten und auf Grün warten. Möglich wäre auch, wieder hinter die Haltelinie zurückzufahren, wenn der Einsatzwagen vorbeigefahren ist.

Springt die Ampel nach längerer Wartezeit nicht mehr auf Gelb zurück, kann der Autofahrer davon ausgehen, dass es sich nicht um eine besondere lange Rotphase handelt, sondern die Ampel kaputt ist. In diesem Fall kann er vorsichtig auf die Kreuzung fahren. Allerdings muss er zuvor ausreichend lange gewartet haben. Was ausreichend lange bedeutet, ist allerdings nicht sicher geklärt. Früheren Gerichtsurteilen zufolge verhält sich ein Autofahrer auf jeden Fall richtig, wenn er an einer defekten Ampel zwischen drei und fünf Minuten wartet.

Gibt es. Ein Fall wäre, um Einsatzfahrzeugen Platz zu machen.

Da die einfachste Ausnahme noch fehlt: Ja, wenn ein Polizist den Verkehr regelt.!

Wenn du einem Rettungswagen Platz machen musst.