Gewerbe rückwirkend anmelden?

2 Antworten

Da die Anmeldung bzw. Eintragung ins Handelsregister zwar verpflichtend ist, allerdings keinerlei sonstige Wirkung mit sich bringt, kannst du das nicht.

Du kannst aber als Gewerbetreibender von vorne herein Geschäfte abschließen.

Ob das ganze noch unter "Kleingewerbe" fällt und du es nicht anmelden musst ist eine andere Sache, das ist immer etwas schwer zu beurteilen.

  1. Sobald du deine Dienstleistung anbietest, betreibst du ein Gewerbe. Und wer ein Gewerbe betreibt, ist gemäß § 14 GewO verpflichtet, dies von Anfang an beim Gewerbeamt anzuzeigen. Im Gesetz heißt es "gleichzeitig", nicht innerhalb von 3 Monaten...
  2. Diese Gewerbeanzeige ist keine Erlaubnis und berechtigt zu nichts.
  3. Ab welcher Verspätung das Gewerbeamt ein Bußgeldverfahren einleitet, liegt in deren Ermessen. Manche tolerieren 3 Monate, manche nur 2 Wochen.
  4. Ein "Kleingewerbe" kann man überhaupt nicht anmelden, weil es das im Gewerberecht nicht gibt.
Woher ich das weiß:Berufserfahrung