Gewährleistung in DE?

5 Antworten

Die Gewaehrleistung des Haendlers laeuft 2 Jahre. Allerdings laeuft die Beweislastumkehr nur 1 Jahr. Danach musst du beweisen, dass der Mangel bereits vorhanden war, als du den Artikel erhalten hast. Das war er aber anscheinend nicht und wenn doch, wirst du es nach fast 2 Jahren kaum noch beweisen koennen.


Du hast zwar zwei Jahre Gewährleistung, aber die bezieht sich auf den Zustand bei Übergabe der Ware. Im ersten Jahr nach Kauf wird angenommen, dass ein Fehler schon bei Übergabe vorlag, da gibt es keine Probleme.

Im zweiten Jahr musst Du nachweisen, dass ein Fehler schon bei Übergabe vorlag (nennt sich Beweislastumkehr), damit Du noch Gewährleistungsansprüche geltend machen kannst.

edit:

Ich kenne mich bei Apple nicht aus, aber geben die vielleicht 2 Jahre Garantie?
Dann wäre das ein Fall für Dich.


Wenn der Kauf den ersten Gerätes noch keine zwei Jahre her ist, sollte auch der neue Fall ein "Garantiefall" sein.

Allerdings wundert mich, daß der Hersteller an den Verkäufer verweist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Wenn der Unternehmer zur Abhilfe des Mangels ein Ersatzprodukt liefert, besteht auch für dieses wieder eine zweijährige Gewährleistung (vgl. OLG Nürnberg NJW 05, 3000). Was Amazon dir hier also weismachen will, ist falsch.

Es gilt aber zu beachten, dass nach einem Jahr nicht mehr der Unternehmer beweisen muss, dass der Mangel nicht bereits bei Gefahrenübergang der Ware bestand, sondern du als Verbraucher musst beweisen, dass dem doch so ist (§ 477 I 1 BGB). Diesen Beweis zu erbringen, dürfte sich hier aber leider schwierig gestalten.

LG

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Umfassende Erfahrung mit Straf- & Wirtschaftsrecht

AnonymUser2020 
Fragesteller
 23.05.2024, 11:49

Okay versteh danke, ja das kann ich wahrscheinlich verstehen her nicht

0
ruhrgur  23.05.2024, 11:51
@AnonymUser2020

Ich habe für die VZ mal einen ähnlichen Fall bearbeitet, da ging es um ein Smartphone von Samsung. Auch hier war die Beweislast bereits auf den Verbraucher übergetreten, letztendlich hat der Unternehmer aber eine Reparatur angeboten, obgleich m. E. nicht schlüssig bewiesen werden konnte, dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergang bestand.

Je nachdem, wie teuer die Reparatur für dich wäre, wenn du sie aus eigener Tasche zahlen müsstest, kannst du dich also ggf. auch gerne an die VZ deines Bundeslandes bieten. Auch hier hast du natürlich keine Garantie auf Erfolg, das Briefpapier der VZ wirkt aber manchmal bereits kleine Wunder :'D

1

Gewährleistung gibts auch aufs neue Gerät, allerdings mit der Frist vom alten.

Die Frist beginnt am dem Erhalt des ersten Geräts.

Du musst nur beweisen, dass der Fehler schon von Anfang an vorlag. Kann Apple dir dazu was sagen oder schriftlich bestätigen? Evtl, dass der Kleber vom Display von Anfang an defekt gewesen sein musste etc?