führerschein und probezeit?

1 Antwort

Mit der Entziehung der Fahrerlaubnis (egal ob nach § 69 StGB oder § 46 FeV) endet deine Probezeit. Bei einer Neuerteilung beginnt eine neue Probezeit, und zwar mit der Dauer der verbleibenden Restzeit der bisherigen Probezeit + Verlängerung um 2 Jahre (§ 2a Abs. 1 Satz 6 bis 7 i.V.m. Abs. 2a StVG). Eine Neuerteilung setzt auch zwingend ein Aufbauseminar voraus, sofern du nicht schon eines absolviert hast (§ 2a Abs. 5 Satz 1 und 2 StVG).

Für diese Probezeit gilt das bisherige dreistufige System des Abs. 2 nicht mehr. Wenn du erneut einen A-Verstoß oder zwei B-Verstöße begehst, wird direkt eine MPU angeordnet (§ 2a Abs. 5 Satz 4 bis 5 StVG).

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.


Nvelg741 
Beitragsersteller
 22.02.2025, 19:01

Ich hatte bereits eine Probezeitverlängerung, normalerweise kann keine weitere mehr folgen oder

Answer1234567  22.02.2025, 19:09
@Nvelg741

Das ist korrekt. Wenn du uns vollständige Informationen lieferst, bekommst du auch vollständige und im Einzelfall zutreffende Antworten.

Wie viele zu wertende Probezeitverstöße hattest du denn schon? Aufbauseminar schon gemacht? Gab es danach noch Probezeitverstöße?

Der reguläre Ablauf bei Probezeitverstößen:

  • Erster A-Verstoß: ⇒ Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre (§ 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2a StVG)
  • Zweiter A-Verstoß nach Absolvierung des Aufbauseminars: ⇒ Verwarnung und Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen (§ 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVG)
  • Dritter A-Verstoß nach Ablauf der zwei Monatsfrist: Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StVG)

Wenn du die vier Jahre verlängerte Probezeit schon rum hast und nach Wiedererteilung der Fahrerlaubnis keine probezeitrelevanten Verstöße mehr begangen hast, bist du aus der Probezeit raus.

Nvelg741 
Beitragsersteller
 22.02.2025, 21:17
@Answer1234567

Okay, also ich musste vor 2 Jahren Aufbauseminar machen und habe dementsprechend eine verlängerung der Probezeit bekommen, welche jedoch 2 Wochen nachdem ich mein Führerschein dann abgeben musste geendet hätte.

also bin ich jetzt sozusagen aus der probezeit draußen?

Nvelg741 
Beitragsersteller
 22.02.2025, 21:20
@Nvelg741

Das erste waren 2 B punkte, weshalb dann das aufbauseminar kam. Danach wurden 2 Weitere B-Verstöße begangen, worauf die anordnung der MPU erfolgte und ich mein führerschein abgeben musste. Nach 6 Monaten ca. hatte ich ihn wieder, und bis jetzt ist kein weiterer Verstoß dazugekommen, dabei soll es auch bleiben.

Answer1234567  22.02.2025, 21:46
@Nvelg741

Wenn die vier Jahre Probezeit rum sind, ja. Beachte, dass die Zeit, in der du keine Fahrerlaubnis hattest, natürlich nicht mitzählen.