Führerschein Frist nach bestandener Prüfung vorbei?

2 Antworten

Nein, kann nicht mehr ablaufen!

Nach der bestandenen praktischen Prüfung hast du zwei Jahre Zeit, um den Führerschein abzuholen, ansonsten verfällt der Antrag.

Sofern auf deiner Bescheinigung tatsächlich "vorläufiger Nachweis der Fahrerlaubnis" steht und das Dokument dem Muster in Anlage 8a FeV entspricht, brauchst du dir aber ohnehin keine Gedanken mehr um diese Frist zu machen, da du dann bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis bist und das Erteilungsverfahren damit abgeschlossen ist. Die Aushändigung des "echten" Führerscheins ist dann nur noch Formsache, fahren darfst du bereits mit dem vorläufigen.