Führerschein bestanden doch der schein ist beim Fahrlehrer

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Wenn Du die Prüfung bestanden hast und das 18 Lebensjahr vollendet hat, dann wurde die Fahrerlaubnis mit bestehen der Prüfung erteilt, der Prüfer hat den Führerschein dann (an den Fahrlehrer) ausgegeben und die Führerscheinstelle erhält auch die Nachricht darüber. Wenn Du jetzt fährst ist das nur ein Fahren ohne Führerschein, weil Du das Dokument nocht da bei hast, eine Fahrerlaubnis besitzt Du. Das zurückhalten des Führerscheines durch die Fahrschule ist wie bereits erwähnt nicht rechtens. Dazu gibt es die bereits erwähnten Gerichtsurteile. Ähnliche Urteile gibt es auch zu Zurückhaltung von reparierte Autos, bei denen die Reparaturrechnung nicht bezahlt wurde. Rechtlich kannst Du natürlich dem Fahrlehrer drohen, einen Anwalt einzuschalten, der Fahrlehrer wird mit der Zurückhaltung auf Deine Unwissenheit spekulieren. Trotzdem gehört es sich aber seine Rechnung zu bezahlen, das sollte Ehrensache sein, aber Du fragtest nicht nach Ehre sondern nach Recht. Ich fahre im übrigen immer ohne Führerschein, ich habe ihn schon so oft in irgendwelchen Jacken vergessen, daß er jetzt in meinem Schreibtisch zu Hause liegt und ich ihn nur im Urlaub mitnehme. Bei einer Kontrolle habe ich immer in der Jackentasche gesucht und ... so ein Mist, in der anderen Jacke vergessen. Ich habe in 27 Jahre noch kein Verwarngeld bezahlen brauchen, die Sheriffs können alles in Minuten online abfragen.

Bei jeder Kontrolle brauchst Du den Schein. Wäre es nicht gut zu zahlen?

sei froh das deine fahrschule dich überhaupt an der prüfung hat teilnehmen lassen die meisten machen dies nicht da heißt es keine kohle keine prüfung und auch kein lappen das kostet jedes mal wenn du ohne führerschein angehalten wirst ab jetzt 15€ da man den mitführen MUSS außer bf 17 da gilt egal wie ohne den schein geht gar nischt

bezahl einfach und wenn das noch nen monat dauert fahr solange NICHT

Außer das Du ein Verwarnungsgeld (10 € .. meine ich) zahlen musst, passiert Dir nicht viel.

Der Führerschein wurde erteilt ... also darfst Du fahren. Mindestalter hast Du ja? Die Fahrschule darf normal nicht den FS einbehalten .. aber es ist ein Zuvorkommen das sie Dich dadurch die Prüfung haben machen lassen .. normal hätten sie das nämlich einfach lassen können. Verlangst Du die Herausgabe .. haben sie das Recht das Geld per Mahnbescheid einzufordern .. und nicht unerheblichen Mehrkosten gehen dann natürlich zu Deinen Lasten. Also sei fair .. bezahl .. und fahr dann mit gutem Gewissen, grad kleine Fahrschulen kommen durch Nichtzahler echt in Probleme ..

Gruß, von jemanden der in einer Fahrschule arbeitet

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich arbeite seit über 20 Jahren im Büro einer Fahrschule

herzlichen glückwunsch! Aber musst noch warten bis du den schein hast!