Fristverlängerung durch warten auf Prüfung?

3 Antworten

Wahrscheinlich musst du beim Amt neu beantragen. Wenn du in der Prüfung durchfällst, bist du ja selbst schuld. Da kannst du auch nicht gegen klagen. Sonst könnte ja jeder kommen und Gründe finden. Obzwar deine Gründe sicher nachvollziehbar sind, halten sie rechtlich gesehen wohl kaum Stand.

Ich würde einen Versuch empfehlen, aber von einer Klage würde ich abraten.

§ 18 FeV sieht eine eindeutig formulierte Frist von 12 Monaten ab dem Bestehen der theoretischen Prüfung vor. Wenn die Behörde davon eine Ausnahme macht, ist es eigentlich eher gegen die Vorschriften, als wenn sie sie ablehnt.

Um da mit einer Klage durchzukommen, müsstest du schon belegen können, dass der § 18 gegen andere Rechtsnormen verstößt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig

Du solltest die Führerscheinbehörde um Fristverlängerung bitten und um einen Rechtsmittelfähigen Bescheid, bei Ablehnung kannst Du dann vor dem Verwaltungsgericht klagen .

So läuft es zumindest formell ab, ob natürlich so eine Klage Aussicht auf Erfolg hat ist eine andere Sache ?