Freelancer Nebenjob?
Hi Zusammen, ich überlege ob ich mich nebenberuflich Selbständig machen soll.
Geht das ohne Probleme, muss ich mich nur auf dem Finanzamt anmelden?
Mein Arbeitgeber hat damit keine Probleme.
Wer hat da Erfahrung und ein paar Tipps?
4 Antworten
Unter Umständen auch bei der Gemeinde, kommt auf die Tätigkeit an.
Sehr geehrte Fragestellerin!
Wenn Sie eine nebenberufliche freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 18 EStG aufnehmen möchten, müssen Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
Wenn Sie aber eine nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit aufnehmen möchten, müssen Sie erst eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde tätigen und anschließend einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln.
Sie müssen in beiden Fällen Ihren Betrieb bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Die betriebliche Unfallversicherung für Unternehmer ist jedoch freiwillig.
Es könnten für Sie in Abhängigkeit von der beabsichtigten Tätigkeit weitere branchenspezifische Pflichten bestehen.
Mit freundlichen Grüßen
Steuerberater Jakob Röß
Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)
Mangels entgeltlicher Beauftragung und vollständiger Kenntnis über Ihre persönliche Situation wird von mir die Haftung für Fehlberatung für diese Antwort ausgeschlossen.
Du musst gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit mit dem ersten tätig werden bei der zuständigen Gemeinde sowie dem Finanzamt anmelden. Weder im Steuerrecht noch im Gewerberecht gibt es diesbezüglich Freigrenze/Freibeträge.
Beim Finanzamt musst du einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln, dieses wird dann deine Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen. Für den "Online-Handel" auf Marketplace wie eBay benötigst du noch eine USt-IdNr. zum Nachweis, dass du steuerlich geführt wirst.
Solltest du mehr als 22.000 € Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer, musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.
Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.
Meldest du dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar.
Ich bezweifle einfach mal das du die Kriterien der freien Berufe erfüllst.
Ich bin nebenberuflich selbständig, habe ein Gewerbe angemeldet und den steuerlichen Erfassungsbogen ausgefüllt (das FA meldet sich gaaaanz schnell, sobald du dein Gewerbe angemeldet hast ;-)). Mein AG wusste auch von Anfang an Bescheid.
Wenn du einen gewissen Betrag nicht überschreitest muss man keine Sozialabgaben bezahlen, ist das richtig? Bin ja im Hauptjob versichert.
Genau. Du wirst steuern nachzahlen ( höchstwahrscheinlich) , da dein Einkommen aufbleiben Bruttoeinkommen gerechnet wird. Also leg dir von deinen einnehmen schon mal was weg - so habe ich es gemacht.
Danke für die schnelle Antwort. Wie meinst du das..Das ich die Kriterien für freie Berufe erfüllen?