Gewerbetreibender oder Freelancer?

2 Antworten

Du wirst am Anfang wahrscheinlich nicht gewerbesteuerpflichtig, aber du müsstest dem Finanzamt und dem Gewerbeamt die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit anzeigen. Man spricht hier ebenfalls von einer Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt. Du wirst in beiden Ämtern über einen Fragebogen erfasst. Es kann sein, dass nur ein Weg zu einem Amt (dem Gewerbeamt) erforderlich ist, und es dann weitere Schritte in die Wege geleitet werden. Das kann unterschiedlich sein. Beim Gewerbeamt wird man es dir genau sagen. Bei der Gewerbeanmeldung muss man wahrscheinlich persönlich erscheinen, weil das Formular ggf. zusammen mit einem Mitarbeiter von der Behörde ausgefüllt wird, was mit einigen Formalitäten zusammenhängt.