Verkauf von Social Media Kanälen (Steuerpflicht/Gewerbe)?

1 Antwort

Sind die Accounts bisher noch nicht Monetarisiert und werden einzig für die Veräußerung erzeugt, so ist auch dafür ein Gewerbe anzumelden, da dies mit dem ersten tätig werden geschehen muss.

Ist der Account bereits monetarisiert besteht ja bereits ein Gewerbe, dann:

Betriebsaufgabe mit Veräußerung.

Die Veräußerung muss im Rahmen der Steuererklärung erklärt werden.

Hier ist das ganz gut erklärt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"