Forex Trading Steuer?

1 Antwort

ich möchte für Forex fragen ob ihr vielleicht wisst wie es mit steuern aussieht.

Ja.

auf dem Internetseite steht, dass 25% müssen an Finanzamt bezahlt werden von Gewinn.

Handelt man ausschließlich mit eigenem Kapital gilt folgendes: Nach dem BMF-Schreiben vom 19.05.2022 "Einzelfragen zur Abgeltungssteuer" - IV C 1 - S 2252/19/10003 :009 - 2022/0457871 Tz. 2 Rz. 9 gehören Devisengeschäfte wie Forex-Trading zu den Termingeschäften im Sinne des § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG und sind damit ganz eindeutig Kapitalerträge.

Diese müssen in der Steuererklärung angegeben werden, wenn davon keine Kapitalertragssteuer einbehalten worden ist. Es besteht ab dem ersten Euro insoweit eine Abgabepflicht, § 32d Abs. 3 S. 1 und 3 EStG. Anstelle der Werbungskosten wird hier der Sparer-Pauschbetrag berücksichtigt, § 20 Abs. 9 EStG.

Der Steuersatz dafür beträgt einheitlich 25% für die Einkommensteuer. Dazu kommen noch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

wisst ihr schon ob ich das als Gewerbe anmelden soll oder wie sieht aus?

Wenn du mit fremden Kapital (dazu zählt auch ein Darlehen) handelst, dann ja.

Dann musst du das Gewerbe anmelden und alles mit deinem Steuersatz versteuern. Im Gegenzug kannst du Ausgaben als Betriebsausgaben geltend machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Studium zum Dipl.-Finw. abgeschlossen & Berufserfahrung

siola55  22.05.2024, 12:51

Der Steuersatz dafür beträgt einheitlich 25% für die Einkommensteuer. Dazu kommen noch Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer...

Also der Steuersatz für die Ek-Steuer richtet sich nach dem persönlichen Steuersatz.

Nur für die einbehaltene Kapitalertragssteuer bzw. Abgeltungssteuer gilt der 25%-Satz!

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Giota210  22.05.2024, 13:21
@siola55

Wirklich jetzt?

Die Kapitalertragsteuer ist nichts anderes als Einkommensteuer. Und die 25% bezogen sich auch genau darauf, für den Fall, dass es Kapitalerträge sind (Dafür liegt der Steuersatz einheitlich bei 25%).

Er hat in seiner Antwort nichts anderes geschrieben, als das was du gerade auch schreibst.

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anTTraXX  22.05.2024, 14:01
@siola55

Wenn uns Siola wieder das Steuerrecht erklären will wird es garantiert lustig

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Mungukun  22.05.2024, 16:38
@siola55
Nur für die einbehaltene Kapitalertragssteuer bzw. Abgeltungssteuer gilt der 25%-Satz!

Im Gesetz steht nicht das Wort Kapitalertragssteuer, sondern Einkommensteuer. Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung (und hindert einen manchmal auch davor solchen Blödsinn zu schreiben):

§ 32d Abs. 1 S. 1 EStG:

Die Einkommensteuer für Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht unter § 20 Absatz 8 fallen, beträgt 25 Prozent.
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