Steuern?

Genehmigung vom Vormundschaftsgericht liegt schon vor?

Was für eine Genehmigung und Vormundschaftsgericht?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Süß wie naiv du bist.

Zuallererst einmal brauchst du die Genehmigung deiner Eltern und des Familiengerichts.

Wenn deine Eltern einverstanden sind, muss du beim Familiengericht (früher Vormundschaftsgericht) einen Antrag stellen. Dieser ist formlos zu stellen, das heißt, es gibt keine fertigen Formulare oder Ähnliches auszufüllen. Im Antrag wird der Wunsch beschrieben, dass der Minderjährige (also du) sich selbstständig machen möchte. Der Antrag ist von deinen Eltern zu unterschreiben.

Liegt die Genehmigung vor musst du, also deine Eltern für dich/mit dir, gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde und dem Finanzamt anmelden. Bei letzterem musst du einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln.

Das Finanzamt wird dann die Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen.

 Solltest du mehr als 22.000€ Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben lassen vom deinen Eltern, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.

Meldest du mit deinen Eltern dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und das Finanzamt wird dieses auch nicht witzig finden.

Warum müssen deine Eltern immer mit im Boot sein?

Rechtsgrundlage ist § 112 Abs. 1 BGB. Danach benötigt ein Minderjähriger zur Ausübung eines selbstständigen Gewerbes die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s, in der Regel der Eltern, sowie die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Ohne die Genehmigung des Familiengerichts (112 BGB) kannst du kein Gewerbe anmelden.

Brauchst du aber auch nicht, weil jede Form der Tierzucht kein Gewerbe ist (Rechtsprechung zu 6 GewO).

Wenn du die Tiere gut hältst, wirst du keine Gewinne erzielen. Einfach mal die Stromkosten, Anschaffungskosten für Elterntiere und Terrarien, Fachliteratur, Futter und Tierarztkosten gegenrechnen.

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@Geochelone

Im Tierschutzsinn giltst du auch erst als gewerblicher Züchter, wenn du mehr als 100 Jungtiere pro Jahr hast. Dann brauchst du eine Erlaubnis vom Amtstierarzt nach 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz.

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Du bist 14 und meldest damit gar nichts an, weil du nicht voll geschäftsfähig bist.

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