Findet ihr das ist Richterliche Willkür?
Ex Frau ruft Ex Mann an mit einer Nummer die er nicht kennt
Er geht ans Telefon er wird daraufhin beleidigt usw
1 Woche Später kommt eine Gerichtsvollzieherin zu ihn erteilt ihr ein Annährugnsverbot da die Ex Frau behauptet er habe am Telefon zu ihr gesagt dass er sie umbringen wird
Er streitet es bei der Polizei ab , sowas zu ihr gesagt zu haben
dennoch bekommt er ein Strafbefehl deswegen da das Opfer bzw die Zeugen es sehr glaubhaft schildert
Es gibt keine Beweise der einzige Beweis/Zeuge ist das Opfer selbst die Ex Frau
passiert in Hessen
6 Stimmen
2 Antworten
Annäherungsverbot könnte ich verstehen. Da sollte es reichen, wenn es glaubhaft geschildert wird. Das ist nichts, was weh tut.
Wenn es aber um Strafe geht, sollten meiner Meinung nach echte Beweise vorliegen.
Wenn sie ihm nichts mehr bedeutet ist ein Kontaktverbot kein Problem und falls er dies gesagt hat, ist das Verbot richtig! Er wurde nicht verurteilt, daher würde ich nicht sagen, dass er einen großen Schaden davon trägt.
Ok, das heißt noch nichts, wurde damit eine Freiheitsstrafe, Geldstrafe oder etwas anderes verhängt, hat „er“ den Strafbefehl angenommen und so weiter … das würde aber ein wenig sehr juristisch werden darüber zu diskutieren.
dennoch bekommt er ein Strafbefehl