Fahrschule Anfangsstunden auf Simulator?
Hey!
Ich wollte mal fragen, ob die ersten praktischen Fahrstunden zwangsläufig auf einem Simulator zu absolvieren sind? Weil, ein Kumpel von mir musste das nicht machen. Die hatten so einen Simulator nicht mal in der Fahrschule. :D
Ich habe nämlich schon in einem richtigen Auto gesessen und denke dass ich Kumplung und Schalten schon drauf habe (Benziner & Diesel).
Und darf man überhaupt schon vor der Theorieprüfung im richtigen Straßenverkehr fahren?^^
(Bitte um schnelle Antwort.)
10 Antworten
Hi,
Ich wollte mal fragen, ob die ersten praktischen Fahrstunden zwangsläufig auf einem Simulator zu absolvieren sind?
Nein - das würde schon daran scheitern, dass ein Großteil der Fahrschulen über gar keinen Simulator verfügt. Standard ist nach wie vor die komplette Ausbildung im richtigen Fahrzeug.
Wenn die Schule einen Simulator hat, muss dieser sich auch rechnen - hier werden dann meist die ersten Stunden auf diesem verbracht. Schont auch etwas das Auto ;-)
Und darf man überhaupt schon vor der Theorieprüfung im richtigen Straßenverkehr fahren?^^
Ja, das ist kein Problem. Lediglich für die praktische Prüfung muss die Theorieprüfung erfolgreich absolviert worden sein.
LG
Ein Fahrsimulator ist nicht zwingend aber er muss sich ja rechnen wenn sich die Fahrschule sowas schon anschafft. Ja man darf auch vor der Prüfung auf die "richtige" Strasse. Der Fahrlehrer hat ja die Verantwortung.
Da es die Fahrschulen seid den 40ern gibt und man auch ohne Simulator damals auskam wird sich daran nichts geändert haben
Die erste Fahrschule in Deutschland gab es 1904.
Die erste deutsche Fahrschule wurde von Rudolf Kempf als die „Auto-Lenkerschule“ des Kempf'schen Privat-Technikums in Aschaffenburg gegründet. Deren erster Kurs startete am 7. November 1904.
Nicht jede Fahrschule hat einen Simulator (ich glaube, es gibt eher mehr Schulen ohne als mit). Zusammen mit dem Fahrlehrer darf man schon in der 1. Fahrstunden auf die Straße.
Kommt auf die Fahrschule an. Unsere hat keinen Fahrsimulator
und ja, man darf Fahrstunden haben, bevor die Theorieprüfung abgelegt wird