Fahrrad Rechnung Wiederbeschaffung?
Ich möchte von einem ein Fahrrad kaufen. 2 Jahre alt und 1.100€ gekostet.
Er hat es in Holland gekauft und durch den Umzug fehlt die Rechnung.
Kann er ohne persönlich da zu sein ne neue oder Kopie Rechnung noch bekommen vom Händler oder ist das nicht möglich?
7 Antworten
Bei einem hohen Kaufpreis solltest du auf eine Rechnung bestehen!
Mein Tipp: Der Verkäufer soll sich an den Händler wenden und um eine Rechnungskopie bitten.
Gut zu wissen: In Deutschland gibt es für Händler eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren für Rechnungen!
Ich denke nicht, dass das in Holland viel anders ist.
Sollte sich der Verkäufer weigern, sich um die Rechnungskopie zu kümmern oder nicht mehr wissen, bei wem er das Rad gekauft hat, müsstest du dir evtl. überlegen, ob es nicht vielleicht besser wäre von diesem Deal Abstand zu nehmen.
Schreib den Händler an und frag nach. Er hat solche Dokumente aufzubewahren und müsste sie noch haben
Er kann die Rechnung schriftlich oder telefonisch bei dem Händler anfordern und ihm erklären, warum er die Rechnung benötigt. Normalerweise bekommt er auch eine Kopie. Er muss wahrscheinlich eine kleine Bearbeitungsgebühr bezahlen. Und du hättest dann auch den Nachweis, dass das Rad nicht gestohlen ist.
Auf der anderen Seite gehe mit dem Fahrrad zu einem Fachgeschäft und lass das Rad anschauen und schätzen. Dann weißt du wenigstens, was es wert ist.
können schon, wenn er es Bar gekauft hat, eher unmöglich.
Auch in Holland dürfte eine Aufbewahrungspflicht herrschen. Das Problem - der Händler hat über Rechnungsnummer archiviert - keine Chance.
Wozu willst ne Rechnung - Fahrrad ist über 2 Jahre alt, keine Garantie oder Gewährleistung
ich auch - aber eine Rechnung vom Händler zu beschaffen, gerade im Ausland gestaltet sich immer recht schwierig und kann mit Kosten verbunden sein
Vielleicht will er nur wissen, ob das Rad wirklich so viel gekostet hat und ob es Eigentum des Verkäufers ist?
Er sollte einfach nachfragen.
Ich glaube aber das dies nicht möglich ist.
@peterobm: bei einer vorliegenden Rechnung gehe ich erstmal von einem ordnungsgemässen Kauf aus