Fahrpreisnacherhebung rechtens falscher ICE?

4 Antworten

Bei Zugbindung eben immer auf die Zugnr. achten. Du hättest übrigens in den ersten 10min nach dem Losfahren(?) noch ein Ticket kaufen können (nur ÖPFV).

notting

Woher ich das weiß:Hobby

Formell gesehen hat die Zugbegleiterin wohl richtig gehandelt. Ich gehe davon aus, dass du ein (Super-)Sparpreis-Ticket mit Zugbindung hattest und für die richtige Strecke nur den falschen Zug benutzt hast.

Dann waren der doppelte Fahrpreis (doppelte Flexpreis), mindestens jedoch 60 EUR zu erheben. Sie hat dann sicher Start- und Zielbahnhof deiner Fahrkarte entnommen und ist für ein Flexpreis-Ticket (ohne Zugbindung) auf einen Betrag von 70 EUR gekommen. Diesen Betrag hat sie dann - wie vorgesehen - verdoppelt.

Da kannst du höchstens noch auf Kulanz hoffen. Wenn du den Vorfall aus deiner Sicht schilderst, kommt man dir evtl. im Preis etwas entgegen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Naja, ob „aus Versehen“ oder nicht, ist da relativ egal. Du hattest wohl kein gültiges Ticket für den Zug, den du genutzt hast. Also ist die Fahrpreis-Nacherhebung berechtigt.

Da könnte ja auch sonst jeder kommen und sich ein günstigeres Ticket mit Zugpreisbindung holen und dann „aus Versehen“ einen anderen Zug nutzen. (Wenn sich da rumsprechen würde, dass die da zu oft zu kulant sind, könnte das von Leuten ausgenutzt werden.)

Du hast die Dienstleistung in Anspruch genommen, also musst du sie auch bezahlen.