Fahren nach Fahrschulprüfung?

5 Antworten

Nein, siehe §22 FeV.

Die Fahrerlaubnis wird durch die Aushändigung des Führerscheins oder, wenn der Führerschein nicht vorliegt, ersatzweise durch eine befristete Prüfungsbescheinigung, die im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient, erteilt.

Dir wurde somit noch keine Fahrerlaubnis erteilt. Fährst du trotzdem, machst du dich strafbar.

Wenn du keinen vorläufigen Führerschein ausgestellt bekommen hast, dann hast du auch kein gültiges Dokument, welches dich zum Fahren befugt.


Hoegaard  06.08.2021, 11:13

Leider ist es so, dass man keine "gültigen Argumente" zum Fahren braucht, sondern eine von der Behörde erteilte Fahrerlaubnis, was bereits geschehen ist. NUr den Führerschein hat er noch nicht. Dass man einen "vorläufigen Führerschein" ausgestellt bekommen könnte, wäre mir auch neu

sccangel09  06.08.2021, 11:20
@Hoegaard

1. Ups, ich meinte DOKUMENT nicht ArguMENT hahaha

2. In Österreich bekommt man einen vorläufigen Führerschein ausgestellt, der solange gilt, bis der echte Führerschein mit der Post zugesendet wird. Und diesen vorläufigen Führerschein bekommt man sofort nach Bestehen der Fahrprüfung.

Dachte mir, dass es in Deutschland ebenso ist.

Welcher Führerschein, und wie alt bist du? Hast du vielleicht das entsprechende Alter zur Aushändigung des Führerscheins noch nicht erreicht?

Nein, denn du bist nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins

Auf keinen Fall! Dazu musst Du den Führerschein in Händen halten.