Fahradstraße?

2 Antworten

Grundsätzlich mit einem PKW natürlich nicht, sagt ja bereits der Name. Wenn auch anderer Verkehr (z. B. nur Anlieger, Kraftfahrzeuge oder Lieferverkehr) freigegeben ist, ist das per Zusatzzeichen angegeben. Dann gilt allerdings eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, der Radverkehr darf nicht behindert werden und Radfahrer dürfen auch nebeneinander fahren (Anlage 2 lfd. Nr. 23 StVO).

Hi, grundsätzlich darfst du das als Autofahrer nicht. Aber: ist ein Zusatzschild angebracht (kommt darauf an welches, wie etwa Anlieger frei oder KFZ frei) dürfte man rein fahren. (Bis auf Anlieger frei, dann natürlich nicht)

Dann gilt Radfahrer haben Vorrang.