Exmatrikulation: Selbstmord adäquat?

Support

Liebe/r Kugellagerist,

Deine Situation klingt für mich sehr besorgniserregend. Sprich bitte unbedingt mit einem Menschen darüber, dem Du vertraust! Das kann ein guter Freund, ein Verwandter oder zum Beispiel auch eine Vertrauensperson aus der Schule sein.

 

Du kannst Dich zudem jederzeit an die Telefonseelsorge wenden. Dort ist rund um die Uhr jemand erreichbar und Du hast die Möglichkeit, ein anonymes und vertrauliches Gespräch zu führen: 0800/1110111 oder 0800/1110222 (gebührenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz).

Auf der Webseite der Seelsorge kannst Du auch chatten, falls Du das lieber möchtest: http://www.telefonseelsorge.de/

 

Das Wichtigste ist jetzt: Überstürze nichts! Tu nichts, was  Dich in Gefahr bringt und was Du nicht rückgängig machen kannst!

 

An den Beiträgen anderer beobachten wir, dass es vielen Menschen sehr ähnlich wie Dir geht. Du bist nicht alleine; es gibt immer einen Weg in eine bessere Situation. Oft braucht man nur jemanden, der einem hilft, ihn zu finden. Rede deshalb schnell mit jemandem über Deine Gedanken und gib niemals auf!

 

Auf dieser Seite https://www.gutefrage.net/aktionen/suizid-hilfe-bei-selbstmordgedanken/ haben wir für Dich weitere wichtige Hotlines, Links und Tipps zusammengestellt.

 

Zögere im Notfall bitte auch nicht, den Notruf 112 zu wählen!


Alles Gute!

Sonja vom gutefrage Support

11 Antworten

Abwarten! Man kann vieles immer noch regeln, und wenn es mit Studium nicht klappt, es gibt auch noch andere tolle Jobs und ein klängeres Studium kostet dich letztlich auch Beitragsjahre bei der Rente, da kann tatsächlich ohne Studium letztlich sogar ne bessere rente raus springen

Kugellagerist 
Fragesteller
 07.09.2019, 19:46

Mag sein, aber die Branche, der ich beitreten möchte (Journalismus), benötigt ein abgeschlossenes Studium.

Außerdem fühle ich mich irgendwie so, als hätte ich außerhalb meiner Möglichkeiten agiert, wenn ich nicht studiere.

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Das Leben zu nehmen halte ich doch für etwas übertrieben. Es ist natürlich ärgerlich, aber du kannst nicht viel dafür. Du wirst es deinen Eltern Beichten müssen, aber es gibt wesentlich schlimmeres, als Exmatrikuliert zu werden.

Kugellagerist 
Fragesteller
 07.09.2019, 19:44

Meine Eltern WISSEN es ja. Ich habe den gestrigen Vormittag damit verbracht, meinen Vater anzuschreien.

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Ich bin (aufgrund meiner Erfahrung als ehemaliger Leiter einer Hochschulstudienberatungsstelle) vorsichtig optimistisch, dass sich da noch etwas machen lässt. Der Sachbearbeiter im Sekretariat wird sich vermutlich stur stellen. Geh´ zum Leiter der Zentralen (Allgemeinen) Studienberatung und bitte ihn um Hilfe. Wenn da nichts geht, dann versuch´ eine Gespräch mit dem Kanzler der Hochschule zu führen. Der Kanzler ist der oberste Chef der Verwaltung und könnte natürlich auch Entscheidungen korrigieren.Wichtig ist, dass Du schnellstmöglich Widerspruch gegen die Exmatrikulation einlegst! Die Exmatrikulation bei einer staatlichen Hochschule ist ein Verwaltungsakt und die erste Maßnahme dagegen ist der Widerspruch (Einschreiben mit Rückschein). Die Exmatrikulation muss eine Belehrung über die Möglichkeit eines Widerspruchs enthalten. Widerspruchsfrist ist in der Regel ein Monat. Falls dem Widerspruch nicht abgeholfen wird, könntest Du zum Verwaltungsgericht gehen (aber da bräuchtest Du Hilfe von einem spezialisierten Rechtsanwalt). Im äußersten Notfall würde ich versuchen, einen Journalisten einer örtlichen Zeitung für den Fall zu interessieren. Ein passender Artikel in der örtlichen Tageszeitung würde dem Präsidenten der Hochschule sicher nicht gefallen und er könnte evtl bereit sein, dir zu helfen. Also, nicht verzweifeln, aktiv werden!

Kugellagerist 
Fragesteller
 08.09.2019, 00:12

Diese Frist, von der du sprichst, ist bereits abgelaufen. Ich habe die Exmatrikulationsbescheinigung schon. Sie tritt mit dem 1. Oktober in Kraft.

Außerdem: Empfiehlst du mir, den Universitätspräsidenten zu erpressen?

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Blödsinn! Du wirst dir sicher nicht wegen EUR 3.03 das Leben nehmen! Ein bisschen mehr bist du schon wert.

Am Montag gehst du zum zuständigen Dekan (oder wie der bei euch heisst) und klärst die Sache auf: "Missverständnis." "Ich war in den Ferien und habe die E-mails nicht gelesen." "Wie muss ich vorgehen?"

Die werden sich wegen sowas bestimmt nicht rauswerfen. Vermutlich könnten sie das juristisch schon nicht. Und selbst wenn sie darauf bestehen, dass du exmatrikuliert sind, sollen sie dir sagen, wie du nun weiter machen sollst, wenn du das Studium doch abschliessen willst. Die Universität hat kein Interesse, interessierte Studenten wegen sowas auszuschliessen.

Kugellagerist 
Fragesteller
 07.09.2019, 19:50

Interesse des Studenten ist doch in diesem Fall komplett zweitrangig, oder? Ich mein, in deren Augen bin ich der Idiot, der es nicht auf die Reihe bekommt, Geld alle drei Monate zu überweisen.

Die tun doch dort auch bloß ihren Job.

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diderot2019  07.09.2019, 19:53
@Kugellagerist

Wenn du ein Jahr studiert hast, hat das einige Tausend Euro gekostet. Eine Uni hat kein Interesse, dass Studien abgebrochen werden.

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Also wenn du wirklich daran denkst dir das Leben zu nehmen, dann hast du noch ganz andere Probleme als einen fehlenden Semesterbeitrag.

Wenn das erst vor 2 Wochen war, dann sind Unis in der Regel auch noch so kulant und lassen auch noch mit sich reden. So war das zumindest bei mir so. Vielleicht ist das ja bei dir auch möglich. Welche Uni ist es denn, wenn ich fragen darf?

Ansonsten würde ich mir da jetzt keinen Kopf machen. Ist ja jetzt nicht so als wäre dein ganzes Leben kaputt, nur weil du mal einen Sembeitrag nicht gezahlt hast :)

Kugellagerist 
Fragesteller
 07.09.2019, 19:47

Das ist die JGU in Mainz. Der Exmatrikulationsbescheid kam am 3. September.

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GedankenGruetze  07.09.2019, 19:53
@Kugellagerist

Also laut der Seite:

Wenn Sie die Frist zur Zahlung des Semesterbeitrages nicht eingehalten haben, erhalten Sie Ende Januar / Ende Juli einen Bescheid über die Exmatrikulation von Amts wegen in Jogustine ("Service" > "Meine Dokumente"); über die Bereitstellung des Bescheides werden Sie per E-Mail an Ihre studentische E-Mail-Adresse informiert. Sie können den ausstehenden Beitrag (und ggf. anfallende Studiengebühren) plus Säumnisgebühr noch bis zur im Bescheid genannten Frist zahlen.

Beachten Sie hierbei, dass die verspätete Rückmeldung auch zur verspäteten Bereitstellung des Semestertickets und der Studienbescheinigungen führen kann.

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