Erhebt man an einen Rechtsstaat den Anspruch gerecht zu sein?

12 Antworten

Rechtsstaatlichkeit und Gerechtigkeit haben was miteinander zu tun?

Der Begriff der Rechtsstaatlichkeit wird in dem Glossar von PatrickLassan beschrieben, einfach zwar, aber alles andere würde den hies. Rahmen sprengen. Beispielhaft wäre, hoheitliches Handeln ist nur aufgrund eines gegebenen gesetzlichen Rahmens möglich, und das ist immer gerichtlich prüfbar.

Gerechtigkeit ist zu einem sehr großen Teil subjektiv. Ein Urteil wird aus der Sicht eines Gerichts neutral gefällt, ob es gerecht ist empfinden die betroffenen Parteien jeder auf seine Weise anders.

Aber zu 100 % - nur bedeutet Rechtsstaat etwas anderes ...

Rechtsstaat bedeutet nämlich nicht primär Gerechtigkeit, so wie Du das offenkundig interpretierst, sondern Gerechtigkeit in der Form, dass alle vor dem Gesetz gleich sind und alle entsprechend der gesetzlichen Regelungen behandelt werden; die Gesetze müssen dabei nicht unbedingt "gerecht" in Deinem Sinne sein, wobei wir dann vermutlich auch 84 Millionen unterschiedliche Gerechtigkeitsvorstellungen hätten.

Byzantion 
Fragesteller
 28.06.2023, 13:05

aber was meint man dann in bezug auf andere länder?

haben die dann vllt einen rechtsstaat auch in unserem sinne, aber trotzdem kann das recht nicht durchgesetzt werden (ddr)

oder meint man tatsächlich die gesetze, also dass die ungerecht sind (weil sie dem westlichen menschenbild widersprechen), weil vllt scharia gilt und dergleichen. (iran)

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HugoHustensaft  28.06.2023, 13:11
@Byzantion

In anderen Ländern wird eben willkürlich entschieden, es gibt keine objektiven Gerichte, ...

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weil ich für meinen teil deutschland nicht als gerechten rechtsstaat.

Aus welchem Grund siehst du das nicht so?

In einem Rechtsstaat haben die Menschen Grundrechte, die vom Staat zu achten und zu schützen sind. Dem staatlichen Handeln sind bestimmte Grenzen gesetzt. Verwaltung und Rechtsprechung haben sich an Recht und Gesetz zu halten; der Gesetzgeber ist an die verfassungsmäßige Ordnung gebunden. Rechtsstaatlichkeit bedeutet außerdem die Teilung der Gewalten (> Gewaltenteilung), die Garantie von Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit staatlichen Handelns. Gegensätze zum Rechtsstaat sind beispielsweise ein Polizeistaat oder eine Diktatur.

https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/R/rechtsstaat-245518

horribiledictu  28.06.2023, 12:06

eine sehr redundante und auch vage Definition! (ich weiß, es gibt keine andre)

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Byzantion 
Fragesteller
 28.06.2023, 12:06

naja also bei der pandemie wurden alles mögliche eingeschränkt, von persönlicher freizeitsberaubung bis zu versammlungsverbot war alles dabei und das alles für nichts.

außerdem finde ich dass gewaltenteilung nur auf dem papier besteht. in wirklichkeit ist justiz politisch unterwandert

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xubjan  28.06.2023, 12:10
@Byzantion
und das alles für nichts.

Das ist frei erfundener Quatsch von Coronaleugnern. Du solltest diesen Leuten nicht nachlaufen.

in wirklichkeit ist justiz politisch unterwandert

Warum denkst du das? Woran ganz konkret machst du das fest?

Corona hat das exakte Gegenteil bewiesen

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PatrickLassan  28.06.2023, 12:14
@Byzantion
also bei der pandemie wurden alles mögliche eingeschränkt

Grundrechte können eingeschränkt werden, sofern der entsprechende Artikel des Grundgesetz das zulässt. Zu weitgehende Einschränkungen können und werden auch von Gerichten aufgehoben.

außerdem finde ich dass gewaltenteilung nur auf dem papier besteht.

Ich halte das für Unsinn, was man u.a. daran sehen kann, dass Einschränkungen von Rechten gerichtlich aufgehoben wurden.

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Bluemie  28.06.2023, 12:15
@Byzantion

Die Pandemie war sicherlich ein besonderer Grenzbereich.

Aber auch hier durfte sich die Rechstsprechung nur innerhalb eines geltenden Infektionsschutzgesetzes bewegen.

Nach dem Ende der Pandemie durften keinerlei Grundrechte mehr eingeschränkt werden.

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Bluemie  28.06.2023, 12:17
@Byzantion
in wirklichkeit ist justiz politisch unterwandert

Für diese Behauptung hast Du doch sicherlich auch ein ganz konkretes Beispiel mit seriöser Quellenangabe.

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Byzantion 
Fragesteller
 28.06.2023, 13:18
@PatrickLassan

die gerichte haben mal rein gar nichts aufgehoben. die maßnahmen wurden vom staat ganz langsam gelockert

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Byzantion 
Fragesteller
 28.06.2023, 13:27
@PatrickLassan

naja das man alles erst im nachhinein, wenns niemand mehr interessiert, macht ist ja normal

das mit der parkbank war nur ne schlagzeile und völlig unbedeutend

das ist doch albern. es gab viel größere eingriffe. aber ist auch egal

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PatrickLassan  28.06.2023, 13:31
@Byzantion
das mit der parkbank war nur ne schlagzeile und völlig unbedeutend

Ein landesweites Ausgangsverbot halte ich nicht für 'völlig unbedeutend'. Offensichtlich hast du nicht mal gelesen, worum es ging.

Zitat:

Warum war die bayerische Verordnung rechtswidrig?
Ende März bis Mitte April 2020 lag das öffentliche Leben in Bayern brach. In dieser Zeit herrschten strenge Ausgangsbeschränkungen. Die eigene Wohnung durfte man damals nur verlassen, wenn man dafür einen "triftigen Grund" hatte - etwa Sport und Bewegung an der frischen Luft. Selbst dann aber durfte man nur alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes raus. Das "Verweilen im Freien", etwa um im Park ein Buch zu lesen, war nicht gestattet. Das ging dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) zu weit. Die "triftigen Gründe" seien zu eng gefasst gewesen, die Regelung daher nicht mehr verhältnismäßig.
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Byzantion 
Fragesteller
 28.06.2023, 13:38
@PatrickLassan

überzeugt mich trotzdem nicht. dann hätte die regierung paar mehr gründe erfunden und ausgangsverbot wär konform gewesen. zumal in bayern, wo der söder das so oder so gemacht hätte. das ist alles nur klein klein

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PatrickLassan  29.06.2023, 11:02
@Byzantion

Dein Problem, wenn du nicht verstehst, dass das nicht einfach so möglich ist.

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Gerechtigkeit ist ein unmöglich einzuhaltendes Konstrukt. Alleine schon wegen den subjektiven Eindrücken, was wirklich gerecht ist.

Als Beispiel: Zwei unterschiedliche Straftaten werden mit derselben Strafe geahndet. Für den einen ist es gerecht, weil er diese Straftaten als gleich schlimm erachtet. Ein anderer findet das höchst ungerecht, weil er die Straftaten nicht als gleich empfindet.

Der Rechtsstaat wird das nie lösen können.

Stattdessen erhebt der Rechtsstaat bis auf ganz wenige Ausnahmen (Immunität von Abgeordneten und Diplomaten) den Anspruch, dass alle denselben Regeln unterworfen sind. Der Rechtsstaat erhebt den Anspruch, dass es keine Willkür gibt und vor allem: Dass die Gewalten (Exekutive usw) ebenfalls diesen Regeln unterworfen sind.

Ja, eindeutig. Der Anspruch auf Gerechtigkeit in der Geschichte des Staates immer ein wichtiges Ziel. Der »gerechte Staat« wird von seinen Untertanen geliebt und verehrt, er wird von seinen Sklaven vergöttert, von seinen Priestern angebetet. Wer dem »gerechtem Staat« unterworfem ist, der arbeitet gern (für ihn), zieht in den Krieg, nicht für sich, sondern für seinen Staat. Wie auch schon Machiavelli sagte, muss ein weiser Fürst (gemeint Staat) dafür sorgen, dass seine Untertanen ihn brauchen und lieben. Eine Tyrannei, die als das bekannt ist, lebt nicht lange, der »gerechte Staat« hingegen bleibt.

Der Rechtsstaat will sich als „neues“ Konzept nun auch auf diesem Thron stoßen. Wo damals die Religion und Gott versucht hat, den Staat zu legitimieren, tun es jetzt die Legislate. Weil die Bibel behauptet das Buch Gottes zu sein, sprach Gottes Wort aus ihr. Inzwischen ist Gesetze beschließen erlaubt, weil es im Gesetz steht.