Erbschein Eltern und Geschwister?
Wir brauchen für meine Verstorbene Mutter einen Erbschein für die Banken und Grundbuch Änderung.
Meine Eltern besitzen ein Haus das noch nicht Abgezahlt ist erst in 6 Jahren ungefähr.
Meine Vater und 4 Kinder sind Erbberechtigt 2 davon haben schon abgelehnt beim Gericht.
Das ist soweit Geklärt jetzt aber Verlangt das Gericht die Namen der Eltern meiner Mutter diese sind verstorben also wollen diese die Angaben der Geschwister.
Meiner Kenntnis da diese Ehemann und Kinder hat kommen diese nicht in Frage als Erben und haben keinen Pflichtteil wäre Notwendig das diese auch Ablehnen müssen wie die Zwei Kinder die nichts Erben wollen.
Das Ergebnis basiert auf 0 Abstimmungen
2 Antworten
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- Wenn Dir die Eltern Deiner Mutter nicht bekannt sind, kannst Du sie auch nicht nennen. Desgleichen deren Kinder.
- Onkels und Tanten steht kein Pflichtteil zu, sofern ein Ehepartner und direkte Abkömmlinge da sind.
- Da will beim Gericht vermutlich ein "neuer Besen" besonders gut kehren
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diesen Onkeln und Tanten des Fragestellers würde das Erbe zufallen und nach ihnen den Cousins und Cousinen des Fragestellers
nur ist das ja noch nicht aktuell
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Wollte das Gericht die Angaben von den ausschlagendenden Geschwistern? Dann kann es daran liegen, dass ihr evtl den Erbschein noch nicht beantragt habt.
Wenn ihr auch noch ausschlagen würdet - hätte das Gericht bereits Kontaktdaten der nächsten Erbreihe. War bei uns damals auch so.
Mein Vater ihr Ehegatte ist am Leben noch und 4 Kinder hat sie hinterlassen meine Zwei Schwestern haben bereits abgelehnt beim Gericht Schriftlich samt Partner. Ich und mein Bruder werden das Erbe annehmen und wollen drinstehen. Verstehe aber nicht warum die jetzt Daten der Eltern und Geschwister wollen müssen die auch ablehnen da laut BGB diese ja ausgeschlossen sind weil ja wir als Kinder das Erbe annehmen