Einführung eines Höchstwahlalters?
Darf man in seinen ersten 18 Jahren nicht bei der Bundestagswahl wählen, so auch nicht in seinen letzten 18 Jahren.
Da jeder unterschiedlich lange lebt: Wie wäre es mit einem Höchstwahlalter von 60 Jahren?
51 Stimmen
14 Antworten
Das macht keinen Sinn. Das Wahlrecht ist ein demokratisches Recht, das allen zusteht. Ein Ausschluss muss sinnvoll begründet werden können.
Dass Personen bis 18 Jahren ausgeschlossen werden, liegt an der fehlenden Mündigkeit.
Im Alter darf jemand somit erst ausgeschlossen werden, wenn er aufgrund von Geistesschwäche entmündigt wird.
Was mE auch getan wird. Eine willkürliche Altersbeschränkung hingegen ist undemokratisch.
Ich bin sicher dass das fehlende Wahlrecht in den ersten 18 Jahren mit fehlender Reife begründet wird - was sich übrigens auf dieser Plattform Tag für Tag nachvollziehen lässt.
Aber wie möchtest du den Entzug des Wahlrechts ab 60 begründen? Ganz abgesehen davon, dass die meisten dieser Gruppe noch mindestens 20 Jahre vor sich haben?
Ich denke, dass man weder pauschal sagen kann, dass alle Menschen unter 18 noch nicht reif genug sind, noch kann man Menschen ab 60 verallgemeinern.
Wenn man das "fehlende Reife"-Argument bringt, kann man genauso argumentieren, dass mit dem Alter (ab ca. 45) das logische Denken nachlässt. Das zeigen folgende Studien: Studie 1, Studie 2
Heißt, man kann politische Zusammenhänge mit dem Alter weniger gut einschätzen. Manche 16-Jährige hingegen haben sich bereits viel mit Politik auseinandergesetzt, und sind vor allem durch Social Media immer am neuesten Stand.
Zwischen 16 und 18 als Mindestwahlalter sind ja nur 2 Jahre. Das Wissen und das Interesse in diesem Alter sind fast gleich, wie diese Auswertung der NHS am Praxisbeispiel Österreich zeigt. Ob man nun 16 Jahre alt ist, oder 18, spielt laut dieser Auswertung eine minimale Rolle, während die Auswirkungen auf die intellektuellen Fähigkeiten im Alter in der Politik eine größere Rolle spielen könnten.
Wenn ich mir ansehe welche Fragen hier die unter 18jährigen stellen hat es schon seine Berechtigung dass erst mit der Volljährigkeit gewählt werden darf.
Derartiges lese ich von der Gruppe 60+ nicht.
So eine Begründung ist reiner Blödsinn...besser wäre ein Wahlführerschein.
Nur wer Ahnung hat darf wählen...Alter egal...
Wegen unzureichendem Urteilsvermögen durch Verkreisung halte ich das ab 80 für gerechtfertigt.
Bitte?? Also meine Eltern sind beide über 80. Die haben aber definitiv kein unzureichendes Urteilsvermögen, sind nicht dement und nicht verkreist. Und damit sind nie definitiv nicht allein in ihrem Alter.
Bei manchen Menschen setzt entweder die Vergreisung sehr früh ein, oder sie verharren lebenslänglich in kindlicher Unmündigkeit.
Ich würde auch Menschen mit mangelhafter Rechtschreib vom Wählen ausschließen.