Eigenkündigung in der Probezeit?

Familiengerd  11.06.2025, 13:05

In den allermeisten Zeitarbeitsfirmen wird ein Tarifvertrag angewendet - iGZ oder BAP/BZA.

Welcher ist es bei Dir?

Gio96 
Beitragsersteller
 11.06.2025, 13:12

IGZ

4 Antworten

Du musst auch in der Probezeit eine Kuendigungsfrist einhalten. Die Tarifvertraege in der Zeitarbeitbranche sehen zwar anfangs nur sehr kurze Kuendigungsfristen vor, fristlos geht aber auch dort nicht. Der iGZ Tarifvertrag sieht fuer die ersten 4 Wochen eine Kuendigungsfrist von 2 Arbeitstagen vor, im Geldungsbereich des BAP Tarifvertrags betraegt die Kuendigungsfrist in den ersten 3 Monaten eine Woche.

Du musst also erst einmal in dem fuer dein Arbeitsverhaeltnis geltenden TTarifvertrag nachsehen, wie lang deine Kuendigungsfrist ueberhaupt ist. Welcher Tarifvertrag das ist, sollte in deinem Arbeitsvertrag stehen.

Sieh mal in Deinem Vertrag nach. Manchmal gibt es Sonderregelungen; bei meiner letzten Zeitarbeitsfirma betrug die Kündigungsfrist in der ersten Zeit nur wenige Tage, nur für den Arbeitnehmer natürlich. Abweichende Regelungen zu dessen Vorteil sind legitim. Solche Verträge hatte ich auch schon mehrfach.


DerCaveman  11.06.2025, 12:42
...  bei meiner letzten Zeitarbeitsfirma betrug die Kündigungsfrist in der ersten Zeit nur wenige Tage, nur für den Arbeitnehmer natürlich.

Nein, die tarifvertraglichen Kuendigungsfristen gelten natuerlich auch fuer eine arbeitgeberseitige Kuendigung.

wenn du heute kündigst + 14 tage.

Wenn es schneller gehen muss rede mit der Firma, meist geht auch ein Auflösungsvertrag


DerCaveman  11.06.2025, 12:44
wenn du heute kündigst + 14 tage.

In der Zeitarbeit sind die anfaenglichen Kuendigungsfristen deutlich kuerzer: iGZ Tarifvertrag in den ersten 4 Wochen 2 Arbeitstage, BAP Tarifvertrag in den ersten 3 Monaten eine Woche.

geheim007b  11.06.2025, 12:45
@DerCaveman

ok, wenn das per Tarifvertrag dort geht. Ist nicht so wirklich meine Welt :)

Heute kündigen zu heute wäre fristlos.

Wie eine Kündigungsfrist funktioniert, weißt du?