Ebay Kleinanzeigen Probleme beim Kameraverkauf angeblicher Blendenfehler Käufer verlangt Geld zurück was tun?

1 Antwort

Der Käufer ist hier in der Nachweispflicht, dass der Defekt schon vor der Übergabe an ihn bestand und dass Du ihn arglistig verschwiegen hast.

Da er diesen Nachweis nicht erbringen kann, darfst Du seinen Rücknahmewunsch freundlich, aber bestimmt ablehnen.

Gamer1985Xbox 
Fragesteller
 15.06.2023, 16:21

Bist du dir da hundert Prozent sicher ?

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BMT216A  15.06.2023, 16:29
@Gamer1985Xbox

Ja, sonst würde ich das nicht schreiben.

Aber bitte:

Fällt dem Käufer jedoch ein Mangel auf, der auch dem Verkäufer nicht bekannt war, dann liegt die Beweispflicht beim Käufer. Er muss nachweisen, dass der Mangel bereits vor dem Kauf vorhanden war. Das kann im Einzelfall sehr schwierig werden. Käufer sollten die Ware daher vorab gründlich prüfen. Übrigens: Ein 14-tägiges Widerrufsrecht (§ 355 BGB) wie beim Online-Shoppen gibt es für Privatverkäufe ebenso wie beim Shoppen im Ladengeschäft nicht. Falls also dem Käufer das von einem Privatverkäufer erworbene Fahrrad nicht gefällt, hat er kein Umtausch- oder Rückgaberecht.

Quelle: https://www.geldundverbraucher.de/content/news-archiv/freizeit/rechtliches-zum-privatverkauf-von-gebrauchten-dingen.html

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