dürfen meine eltern mich rausschmeißen ohne Unterhalt zu zahlen mit 18 und schwanger?
ich bin schon 18 gehe aber noch zur Schule , meine Mutter sagt ich soll zu meinem Freund ziehen wenn die Schule fertig ist in 2 Monaten und sie wird mich aber finanziell nicht unterstützen weil sie sagt ich sei respektlos.
Ich kann aber ja keine Ausbildung machen weil ich schwanger bin und auch danach noch im Mutterschutz bin , müsste sie in der Zeit trotzdem Unterhalt zahlen
7 Antworten
In deinem Fall scheint es sehr viele Spannungen zu geben, emotional aber auch finanziell. Ich kann mir vorstellen, dass dir das echt viel Stress macht, es geht hier ja um existenzielle Fragen. Aber du musst da nicht alleine durch. Du kannst dich an eine Beratungsstelle wenden, um Unterstützung und Informationen zu bekommen. Das kann zum Beispiel eine Schwangerschafts- oder Erziehungsberatungsstelle sein.
Denn grundsätzlich gibt es neben Unterhalt auch andere Möglichkeiten wie du Unterstützung bekommen kannst. Sowohl finanziell aber auch anderweitig. Zusätzlich hast du auch rechtliche Möglichkeiten um Unterhalt zu bekommen, dazu kannst du auch eine Rechtsberatung anfragen, das geht auch kostenlos, wenn du keine anderen finanziellen Mittel hast. Du kannst einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht beantragen.
Wenn du mal mit jemandem darüber sprechen willst, oder Fragen hast, kannst du dich auch gerne bei mir melden. Ich bin von Digital Streetwork Bayern, wir bieten professionelle Online-Beratung an, kostenlos, anonym und unverbindlich. Wir sind immer Mi/Do/Fr online. Weitere Infos findest du auf unserem Profil oder unter www.digital-streetwork-bayern.de
Ü18 müssen Eltern Unterhalt zahlen, wenn das Kind zur Schule geht, Eine Ausbildung macht oder Studiert, bis zur Beendigung des ersten Studiums/Ausbildung. Macht das Kind nichts dergleichen, hat es auch kein Anrecht auf Unterhalt.
Darüber hinaus steht dir aber auch kein ALG2 zu, da du noch nie gearbeitet hast.
Du bist jetzt genau in das Sozialloch gefallen, wo dir nichts zu steht. Du bist auf Almosen anderer angewiesen. Wenn das Kind da ist, dann steht dir Unterhalt vom Freund und Kindergeld fürs Kind zu.
Wende dich an eine Sozialberatung und lass dich beraten ob und was dir noch zu steht. Wende dich an deinen Freund/Vater des Kindes und schau inwiefern der bereit ist, dich zu unterstützen.
Viel Glück.
Wende dich ans Jugendamt, die sind noch immer für dich zuständig.
Sollten deine Eltern noch immer für dich Kindergeld bekommen, muss das an dich weitergeleitet werden.
Ob sie für dich Unterhaltspflichtig sind, und in welcher Höhe, erfährst du dort. Das Jugendamt unterstützt dich dann auch, das Geld zu bekommen.
Wegen des Unterhalts für dein ungeborenes Kind, kannst du dort auch nachfragen. Da kommt es dann darauf an, ob du mit dem Kindsvater zusammen wohnst, wenn nicht, und wenn er zu wenig verdient, geht das Jugendamt in Vorkasse, holt sich später das Geld aber von ihm wieder.
Kann auch sein, dass du berechtigt bist, Bürgergeld zu bekommen.
Wie gesagt.... erstmal zum Jugendamt!
Das liebe Familienrecht...
Grundsätzlich ist die Unterhaltspflicht nicht an ein bestimmtes Alter gebunden.
Eltern müssen für deine Selbsterhaltungsfähigkeit sorgen (der Bogen darf natürlich nicht überspannt werden)
Du gehst zu einem Diplomrechtspfleger und klagst deinen Unterhalt ein
Die Nichtzahlung des Unterhalts ist außerdem ein strafrechtlicher Tatbestand. Du könntest ebenfalls deine Eltern anzeigen.
Das wäre der juristische Weg. Förderlich für das Familienklima ist das selberstandlich nicht.
Die Gebühren sind vom Unterhaltsschulder zu bezahlen. Selbst wenn dies nicht so wäre, gibt es noch die Verfahrenshilfe...
Auf die Idee dass auch der Vater des Kindes unterhaltspflichtig ist kommst du gar nicht.
Wenn sie auszieht, sind beide Elternteile verpflichtet diesen zu leisten. Aber wo habe ich nur ein Elternteil angesprochen?
Es geht um den Vater des UNGEBORENEN Kindes. Der ist dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig.
Hallo, du bist ziemlich am dich Durchkämpfen 💪 Alle Achtung! Dass deine Mutter dich grade so hängen lässt - habt ihr eine schwierige Geschichte miteinander oder wie kannst du es dir erklären? In wieweit sie dich unterstützen muss, kommt wahrscheinlich auch auf ihr Einkommen an. Wir hatten ja privat Kontakt und ich hatte dir Profemina empfohlen. Dort hättest du eine Beraterin, die dich begleiten und beraten kann. Oder Caritas bei dir vor Ort. Was meinst du zu diesen Möglichkeiten für dich? Liebe Grüße!
Ich vermute sie wären noch Unterhaltspflichtig und bekommen sicher auch noch UNterhalt. Faktisch kannst du vermutlich zum Amt gehen und das Unterhaltsgeld für dich selbst beantragen oder so. Ist aber nur geraten. Ruf beim Amt an und frag nach. Die wissens genau
meine Muttee sagt sie wäre nicht unterhaltspflichtig weil ich keine ausbildung mache, ich dachte sie hätte recht aber habe dann heute gelesen das is Falle einer Schwangerschaft dies nicht gilt da ich ja dadurch an einer Ausbildung gehindert bin
Wende Dich ans zuständige Jugendamt und laß Dich dort beraten. Außerdem verhindert eine Schwangerschaft nicht jede Art von Ausbildung oder Job (Aushilfstätigkeit).
Aber was soll ich denn tun wenn sie fest davon überzeugt ist sie müsste mich nicht unterstützen weil ich 18 bin und keine Ausbildung mache obwohl sie zu Unterhalt verpflichtet ist. Ich hatte von ihr sogar nur 200€ monatlich verlangt, und habe jetzt anhand einer Tabelle gesehen das der Unterhalt bei mindestens fast 700€ liegt