Drücken Ordnungsbeamte ein Auge zu bei Zustellern?
Wenn ein Zusteller z. B. sich, sagen wir mal, ungewöhnlich irgendwo hinstellt (was bei "normalen" Autofahrern zu Knöllchen führen würde), aber weder Autofahrer noch Menschen damit behindern oder schaden kann:
Erhalten die Zusteller dann ein Knöllchen oder drücken die Ordnungsbeamten ein Auge zu?
6 Antworten
Manche Paketdienste meinen tatsächlich über allem zu stehen und könnten sich dank einflussreicher Lobby alles erlauben.
Als ich Pförtner in einer Papierfabrik war, wollte ein Paketdienstfahrer verbotenerweise zur Einfahrt rausgelassen werde, was uns aber strikt untersagt wurde, nur weil die Ausfahrt durch ein Schienenfahrzeug blockiert war. Weil ich dies nicht tat, drohte er mir damit seinen Chef anzurufen damit ich entlassen werde.
Wenn Paketdienste keinen Moment warten können/wollen/dürfen sind sie es selber schuld, wenn ihr Fahrpersonal bzw. die Disposition mit Berufsverbot belegt werden. Als letzten Warnschuss vor dem Berufsverbot, könnte den passenden Führerschein habendes Dispositionspersonal dazu verurteilt werden, die völlig realitätsfern geplanten Touren selber fahren zu müssen, und zwar regelkomform mit der Polizei im Nacken.
Naja als Zusteller stehst du da höchstens fünf Minuten und fährst zum nächsten Haus und damit habe ich bis jetzt keine Probleme gehabt wenn du da eine halbe Stunde stehst dann ist es nicht mehr halten sondern parken und dann gibt's auch Probleme mit der Kontrolle.
Es gibt aber auch Städte z.b unsere Größe nachbarstadt da ist alles so zugeparkt mit Autos und also ich wollte da nicht zu stellen. Weil wenn du da halten musst in zweiter Reihe kommt keiner mehr durch. Und dann gucken Sie sofort die Polizei.
Für bestimmte Organisationen - darunter auch Post nebst Subunternehmer - gelten gemäß STVO §35 einige Ausnahmen, auch existiert die Möglichkeit eine Ausnahmegenehmigung gem. §46 STVO zu besitzen.
Wo es dennoch mal zu Verstößen käme bin ich sicher, dass gerne ein Auge zugedrückt wird um den Leuten die Ausführen Ihrer Aufgabe zu ermöglichen :)
§35STVO(7a) "Fahrzeuge von Unternehmen, die Universaldienstleistungen nach § 17 Absatz 1 des Postgesetzes erbringen oder Fahrzeuge von Unternehmen, die in deren Auftrag diese Universaldienstleistungen erbringen (Subunternehmer) [...] "
Den exakten Umfang deuten wir zunächst nicht, mir gehts lediglich um die Tatsache, dass die mehr dürfen als man vermutet :)
...gelten gemäß STVO einige Ausnahmen.
Bitte einmal den aktuellen Paragrafen dazu nennen.
Das Sonderrecht gilt nur für de Deutsche Post AG und deren Subunternehmen. Private Briefzustelldienste und Paketdienste haben keine Sonderrechte. Grund: Die Ausnahmeregel im Gesetz richtet sich an "Unternehmen, die Universaldienstleistungen ... erbringen". Dieser Begriff trifft nur auf die Deutsche Post AG zu und nicht auf Hermes, DPD, GLS, UPS und sonstige Zustelldienste.
Drücken Ordnungsbeamte ein Auge zu bei Zustellern?
Mal so, mal so...kommt auf den Beamten an. Leider hat die Post/DHL in der Zustellung seit der Privatisierung ihre Sonderrechte im Straßenverkehr verloren.
Das liegt im Ermessen des Kontrolleurs.
Kontrolleure können auch bei Nicht-Paketzustellern mal großzügig sein.
Das gilt aber nur für die Deutsche Post und wohl auch für DHL. Für die anderen gilt das nicht.