Drittversuch oder exmatrikulieren?

3 Antworten

Drittversuch. An den meisten Unis ist es so, dass man 3 Versuche und dann den 4. Versuch in Form von einer mündlichen Prüfung hat.


RedPanther  25.01.2025, 18:16

Der Fragestellung nach zu urteilen, ist beim Fragesteller der Drittversuch der letztmögliche ;)

TreuZuGott333  25.01.2025, 18:24
@RedPanther

So oder so, darf der Drittversuch nicht als "nicht bestanden" bewertet werden, wenn keine Zusatzprüfung erfolgt ist und der Prüfling auch diese nicht bestanden hat.

RedPanther  25.01.2025, 18:30
@TreuZuGott333

Nochmal zum Mitschreiben: Wenn es nach der dort gültigen StuPrO regulär nur zwei Prüfungsversuche gibt und der Drittversuch schon die mündliche Zusatzprüfung ist, dann ist der Drittversuch die letzte Möglichkeit!

Nein, die StuPrO, nach der du studierst und die vier Versuche vorsieht, gilt nicht überall!

RedPanther  25.01.2025, 18:39
@TreuZuGott333

Doch, du hast einfach gesagt, dass der Drittversuch nicht als "nicht bestanden" gewertet werden darf.

Als was soll er denn bitte sonst gewertet werden, wenn dieser die Zusatzprüfung ist und man da nicht bestanden hat?

Diese Aussage macht nur dann Sinn, wenn es nach dem Drittversuch noch einen weiteren Prüfungsversuch gibt... ob man den jetzt als sonderprüfung, Zusatzprüfung oder einfach als vierten Versuch bezeichnet, macht den Kohl diesbezüglich nicht fett.

Aber es gibt nunmal nicht überall noch eine Chance nach dem Drittversuch. Weil der dritte nunmal schon der allerletzte ist.

(Ich z.B. hätte im Bachelor maximal zwei Drittversuche machen dürfen... ein 3. Mal im Zweiversuch durchzufallen wäre ebenfalls die Zwangsexmatrikulation gewesen)

TreuZuGott333  25.01.2025, 18:44
@RedPanther

Nochmal für das Verständnis: Du hast zwar recht, dass manche Unis nur drei Versuche voraussetzen, aber egal, ob es nun 3 oder 4 Versuche gibt, der Prüfling darf nur dann exmatrikuliert werden, wenn eine Zusatzprüfung nach der letzten Prüfung durchgeführt wird. Das kann man jetzt beides als eine Prüfung betrachten im Falle des 3. Versuchs. Oder man betrachtet es separat als 4. Versuch.

Diese Zusatzprüfung ist in den meisten Fällen eine zusätzliche mündliche Prüfung.

Aber wo ist dann der Unterschied? Wenn du dich exmatrikulierst, kannst du den Studiengang ja auch nur wieder aufnehmen, wenn du die Prüfung machst. Wenn du den Studiengang liebst, solltest du in weiter machen


RedPanther  25.01.2025, 18:17
Wenn du dich exmatrikulierst, kannst du den Studiengang ja auch nur wieder aufnehmen, wenn du die Prüfung machst.

...man kann aber einen ähnlichen Studiengang an einer anderen Uni aufnehmen und sich die bisher geleisteten Module anrechnen lassen.

Wo dann das fragliche Modul in anderer Form stattfindet oder gar nicht erst vorgesehen ist.

AlexausBue  25.01.2025, 18:23
@RedPanther
man kann aber einen ähnlichen Studiengang an einer anderen Uni aufnehmen und sich die bisher geleisteten Module anrechnen lassen.

Das kann man auch nach einer Exmatrikulation.

RedPanther  25.01.2025, 18:32
@AlexausBue
Das kann man auch nach einer Exmatrikulation.

Nicht, wenn man aufgrund eines Durchfallens im allerletztn Prüfungsversuch mit "endgültig nicht bestanden" zwangsexmatrikuliert wird. Dann darf man keinen Studiengang mehr machen, der das Thema dieses Moduls vorsieht. Was, wenn es kein Randthema dieses Fachgebiets ist, wohl alle Studiengänge dieses Fachgebiets betreffen wird.

AlexausBue  25.01.2025, 18:34
@RedPanther

Es muss ja geändert worden sein, sonst hätte ich es nicht machen können.

Die Regelung mit dem Drittversuch ist ein völlig veraltetes Konzept im Bildungssystem.

Ein Student geht nicht mit dem Gedanken "Ich habe gelernt" in die Prüfung, sondern mit der Angst: "Das ist meine letzte Chance." Dieser ständige Hintergrundstress fördert kein echtes Lernen, sondern Druck.