Dienstwagen mitfahren?

3 Antworten

Rechtlich im juristischen Sinn sehe ich da keine Probleme.

Aber durchaus vertragsrechtlich, weil der Arbeitgeber ja durchaus bestimmen kann, wer bei rein dienstlich zugelassener Nutzung in seinen Fahrzeugen sitzen darf.

Dazu kommt, dass es dann ggf. bei einer eventuellen Insassen-Unfallversicherung zu Problemen kommen kann, wenn etwas passiert (nicht aber bei der Haftpflicht-VS, die auch durchaus Fremdschäden eines Beifahrers reguliert, wenn ein Unfall passiert - zumindest wenn es aus Halter-Sicht kein Eigenschaden ist. Darum braucht es Insassen-UVs auch nur bei Firmenfahrzeugen, in denen Angestellte zusammen unterwegs sind, nicht aber bei Privatfahrzeugen.)

Der Arbeitgeber wird ein entsprechend vertragswidriges Verhalten auch durchaus abmahnen und um Widerholungsfall auch eine Kündigung darauf stützen können, wenn er's mitbekommt.

ist es rechtlich für sie erlaubt, mich mitzunehmen

Ich würde behaupten, nein.

Um ganz sicher zu gehen, sollte deine Freundin in ihren Arbeitsvertrag gucken bzw. in die Zusatzvereinbarung zur Dienstwagennutzung. Da sollte genau drinstehen, was erlaubt ist, und was nicht.

Wenn du sagst, eine private Nutzung ist untersagt, ist das, was du vorhast tatsächlich nicht erlaubt - für deine Freundin. Dir selbst könnte es egal sein. Deine Freundin kann aber dafür Schwierigkeiten bekommen bis hin zu Abmahnung/Kündigung.

Es gibt kein Gesetz, was dir das verbietet - wieso auch. Die Frage ist nur, ob ihr Unternehmen ihr das erlaubt oder verbietet. Das kann niemand von uns wissen oder prüfen. Das muss sie selbst schauen. Für dich ist das aber auch irrelevant, wenn verstößt sie hier gegen Regeln. Davon abgesehen: Prüfen kann es so oder so wahrscheinlich niemand.