Darf Vermieter die Heizung abschalten?
Hi,
Seit einigen Wochen wird bei mir nachts von 22:00 - 03:00 Uhr die Heizung abgestellt. Da ich Nachts arbeite stört mich das sehr. Muss ich das rechtlich gesehen hinnehmen? Der Vermieter ist übrigens nicht erreichbar.
Danke für eure Antworten!
9 Antworten
Das Abschalten ist unzulässig. Das Absenken der Vorlauftemperatur allerdings. Der Vermieter muss gewährleisten, dass von 22 bis 6 Uhr eine Mindesttemperatur in der Mitte des Raumes gemessen von 18°C erreicht werden kann.
Sinkt die Raumtemperatur unter diesen Richtwert, ist der Mieter berechtigt, angemessen die Miete zu mindern.
Der Vermieter stellt die Heizung sicher nicht ab, sie ist vermutlich auf die sog. Nachtabsenkung eingestellt. Das ist zulässig.
Lediglich tagsüber muß der Vermieter Raumtemperaturen von 2 - 22 Grad, im Bad bis 24, ermöglichen.
Tagsüber heißt von 6 - 23 Uhr.
Woher willst du das wissen?
Ich hatte auch mal einen Vermieter der ab Frühjahr in der Nacht ganz abgeschaltet hat...
@Pfaffenhofener: Naja, dumme Menschen gibt es immer wieder. Warum also nicht auch hier. (Ich meine den Vermieter, wenn er wirklich abschaltet.)
Entschuldigung @ Pfaffenhofener,
ich kann mir nicht vorstellen das ein Vermieter nachts um 3 in den Heizraum trabt um die Anlage wieder einzuschalten.
Ich hatte auch mal einen Vermieter der ab Frühjahr in der Nacht ganz abgeschaltet hat...
Wenn der nix anderes zu tun hatte. Kann ich mir aber auch nicht vorstellen.
Die Frage ist, was im Mietvertrag steht. Wenn es sich um eine normale Wohnung handelt, ist das im Normalfall nicht erlaubt.
Wie gesagt: Lies deinen Mietvertrag durch. Steht da nicht explizit etwas zur Heizungsabschaltung drin, darf dein Vermieter die Heizung eigentlich nicht einfach abschalten.
Wenn es sich um eine normale Wohnung handelt, ist das im Normalfall nicht erlaubt.
Die sog. Nachtabsenkung ist erlaubt. Dazu muß nicht extra was im Mietvertrag stehen.
Nur Warmwasser, falls über die zentrale Anlage erwärmt, muß rund um die Uhr zur Verfügung stehen.
@ GeneralPatton .... Wie kommen sie den auf so einen Unsinn? Die Nachtabschaltung ist Gang und Gäbe. Im Normalfall von 22 bis 6 Uhr. Würde man dies nicht so handhaben, würden die Heizungskosten ins unendliche steigen. Natürlich könnte man dies aber auch durch die WEG ändern, z.B. wenn "einige" Mieter in Schichten arbeiten. Einen Anspruch hat man darauf aber nicht.
manche Vermieter haben einen Dachschaden und denke es wäre legitime und menschlich die Heizung anzulassen.
die Heizung reguliert sich wahrscheinlich an der Außentemperatur.Ist jedenfalls bei uns so und habe auch festgestellt, das bei mir jetzt die Heizung erst auf 5 hochfährt.
schön für die Nebenkostenabrechnung die bald ansteht.
Anklingel bei deinem Vermieter wäre mein Vorschlag.
Es ist legitim und menschlich! Eine moderne Heizungsankage sieht eine solche möglichkeit vor. Das liegt sicher nicht am Vermieter, sondern an der Hausgemeinschaft, die das so beschlossen hat und am Hersteller der Heizung, der das ermöglicht.
Solch eine Drosselung reguliert sich selbst durch die Außentemperatur.
Nachts muß eine Temperatur von 18 Grad erreicht werden können.
Nein, das mußt du nicht hinnehmen, ändern geht aber nur über den Vermieter.
Die Heizung ist ganz aus 😉