Darf mich meine Mutter ohne Grund kündigen?
Hey, ich bin 22 und in Ausbildung (bzw durch Depressionen gerade in pause) und ich wohne noch daheim bei meiner Mutter. Wir bekommen beide Bürgergeld und leben in einer Mietwohnung wobei ich nicht mit drinstehe da unsere Vermieter (WBG) dies nicht geändert hatten als ich 18 wurde.
Meine Mutter und ich haben uns gestern gestritten jedoch dann versöhnt und wir haben uns dann schlafen gelegt. Heute morgen wache ich auf und werde plötzlich von ihr bombardiert mit Aussagen wie "ich werde dir eine Kündigung schreiben für Oktober und dann bist du raus hier" und sie hat nicht mal einen Grund den sie mir nennt wieso sie plötzlich so denkt. Deswegen meine frage:
Darf meine mutter mich ohne grund kündigen?
8 Antworten
Darf meine mutter mich ohne grund kündigen?
darf sie - niemand kann Deine Mutter dazu zwingen weiterhin mit ihrem volljährigen "Kind" in häuslicher Gemeinschaft zu leben.
Allerdings könnte diese Entscheidung für Deine Mutter auch nach hinten losgehen, wenn die Wohnung nach den Regularien von SGB II ( Bürgergeld ) nicht der Angemessenheitsgrenze hinsichtlich Wohnungsgröße - Quadratmetern ( bis 50 Quadratmeter ) bzw. Mietpreis für eine Person entspricht.
https://harald-thome.de/informationen/bundesweite-dienstanweisungen-kdu.html
leben in einer Mietwohnung wobei ich nicht mit drinstehe da unsere Vermieter (WBG) dies nicht geändert hatten als ich 18 wurde.
Der Vermieter muss da auch nichts ändern, du wirst ja auch vorher dort gewohnt haben. Wenn deine Mutter auch nur Mieterin ist braucht sie dir nicht schriftlich kündigen... sie kann dich aber vor die Tür setzen. Dann ist sie aber zum Unterhalt verpflichet...
Dann ist sie aber zum Unterhalt verpflichet...
Sinnfreie Aussage, nachdem FS mit Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft lebt und Bürgergeld bezieht.
Ob sie diesen Unterhalt leisten könnte steht auf einem anderen Blatt.... verpflichtet wäre sie aber.
Kündigen wäre das falsche Wort. Sie darf Dich vor die Tür setzen, da Du nicht im Mietvertrag stehst.
Sie kann dich rauswerfen wann immer sie will. Ist aber so das wenn du noch in der Erstausbildung bist deine Eltern Unterhaltspflichtig sind bis zu deinem 25. Geburtstag. Falls du die Ausbildung abgebrochen hast erlischt aber dein Anspruch. Und da sie Bürgergeld bekommt wir sie nicht in der Lage sein dir finanziell unter die Arme zu greifen. Am besten eine Wohnung oder WG suchen die deinem Budget entspricht
Offenbar war der Streit dann doch heftiger als gedacht. und ja, deine Mutter darf dich aus der Wohnung werfen, du hast aber bis zum Abschluss der 1. Ausbildung bzw. bis zum 25. lebensjahr Anspruch auf Unterhalt. Hier müsste man einfach schauen, wie viel das wäre und ob mama sich das vom Bürgergeld leisten kann,
Naja mein fast 31 jähriger Bruder wohnt hier zur Untermiete seit etwas über einem Jahr heißt er hätte dann sein eigenes zimmer