Darf mein Lehrer einen Vortrag einfach vorziehen?
Es geht um folgende Situation:
Nächsten Freitag soll ich einen Vortrag halten, der Termin war abgemacht. Ich habe auch schon angefangen diesen vorzubereiten, aber heute kam der Lehrer in der Pause ins Zimmer und hat gemeint, ich soll ihn schon diese Woche Freitag halten, weil eine andere Gruppe nicht kann. Das Problem dabei ist, das ich es bis Freitag unmöglich schaffen kann und da frage ich mich ob er das (rechtlich) überhaupt darf.
Wenn es eine Gesetzesgrundlage für meine Position gäbe wäre das natürlich ideal, da er sogar unter den anderen Lehrer teilweise den Ruf hat, dass man mit ihm einfach nicht diskutieren kann. Was sollte ich jetzt tun?
5 Antworten
würdest du ihm den Gestzestext um die Ohren hauen: Wegen sowas?
Warum sagst du nicht einfach was Sache ist, gegebenenfalls unterschreiben das deine Eltern. Gegebenenfalls gibt es auch sowas wie einen Vertrauenslehrer an der Schule.
Aber als allererstes musst du mit dem Lehrer das Gespräch suchen. Ich bin öfters mit Lehrern gut klar gekommen, von denen es "hiess" schlechter Ruf. Der Trick ist vielfach der, das man zunächst mal Verständnis dafür hat, dass er die Lücke füllen will und das du es auch schade findest, aber du bittest auch um Verständnis für deinen ausgefüllten Kalender unter der Woche.
Warrte mal ab, was dann passiert.
Immer gleich nach "Gesetz " schreien, ist nun wirklich nicht das Wahre.
Dabei schreibst du selber nur von einem "reilweise schlechten Ruf". Wenn du immer auf andere hören willst, anstatt selber mal zu schauen, wie man vielleicht auch kompliziertere Lehrer "knacken" kann, kommst du generell nicht weit.....Das A und O ist Höflichkeit und Respekt und Interesse an den "Nöten" des Gegenübers.
wenn das alles so stimmt, wie du das schreibst, verstehe ich manchen Lehrer überhaupt nicht. Er ist derjenige, der keine Zeit mehr haben wird, diese Stunde vorzubereiten, aber erwartet das so kurzfristig von einem Schüler, der dann statt 10 Tage (incl. Wochenende) nur 4 Tage hat. Das sind mir die richtigen Pädagogen!
Na toll, pädagogisch wertvoller wäre gewesen, die gesamte Klasse zu fragen, wer da einspringen kann unter Berücksichtigung einer gnädigen Note, da kurzfristig...
Jedenfalls ist er derjenige, der die Stunde nicht HALTEN KANN! Das nenne ich dann mal Lehrer....
An sich rechtfertigt so ein willkürliches Verhalten eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Direktor. Wenn beide Gruppen zusammenhalten, würde ich's drauf ankommen lassen.
Dann bleibt dabei. Mit der Note 6 könnte der Lehrer höchstens die Teilnehmer der Gruppe, die ursprünglich dran war, bewerten.
Wenn der Termin Freitag nächste Woche war, kann er nicht einfach kurzfristig eine Woche vorgezogen werden - außer du bist einverstanden.
Erklär dem Lehrer einfach, dass du es diese Woche nicht schaffst. Er wird normalen Unterricht machen müssen.
Ja, eine Verkürzung der Vorbereitungszeit um mehr als 50% ist schon unverhältnismäßig, schließlich hat auch ein Schüler Anspruch auf Vertrauensschutz.
Der Lehrer kann ja auch regulär Hausaufgaben aufgeben. Sogar von einem auf den nächsten Tag.
Die Hausaufgabe heute ist es, den Vortrag bis Freitag zu machen.
Ein Vortrag ist nicht mit einer normalen Hausaufgabe gleichzusetzen.
Wieso nicht?
Beides ist Arbeit für die Schule, nach der Schule.
Beides wird vom Lehrer in Auftrag gegeben und beides wird vom Lehrer bewertet.
Der Unterschied: Ein Vortrag ist arbeitsaufwändiger und man bekommt dafür immer mehr Zeit.
Gibt es eine verbindliche Zeit, die Hausaufgaben maximal in Anspruch nehmen dürfen und steht irgendwo fest, dass die Vorbereitung für diesen Vortrag diese Zeit überschreitet?
Die gibt es nicht, aber als Lehrer weiß man normalerweise, was man verlangen kann und was nicht.
Ob es dafür eine gesetzliche Grundlage gibt, kann dir hier niemand sagen, da Bildung Ländersache ist und jedes Bundesland eigene Regelungen hat. Ich bezweifle aber, dass du im Schul-/Bildungsgesetz deines Bundeslandes dazu etwas Konkretes finden wirst.
Die Unterrichtsgestaltung liegt weitestgehend im Ermessen der Lehrkraft.
Was du jetzt tun sollst, ist dass, was du schon seit Aufgabenstellung hättest tun sollen: den Vortrag vorbereiten.
Deinen Vortag vorbereiten. Diskutieren bringt denke ich nichts wenn seine Kollegen schon nahezu keine Chance bei ihm haben. Kannst ja jemanden nach Hilfe bitten um den Vortrag vorzubereiten.
Klar darf er das. Er hat es ja sogar angekündigt.
Das ist eine andere Frage. Aber mit der Ankündigung
hat es nichts zu tun.
Und welche Rechtsnorm sagt, dass eine Terminänderung
rechtens ist? Dann wäre das ja auch eine auf 2h angesetzte
Klausur, wo der Lehrer nach einer Stunde sagt "Die Zeit
beträgt nur eine Stunde, gebt mal ab."
Deiner Argumentation folgend, würde die Arbeit ja ersatzlos ausfallen, wenn ein Lehrer krank wäre :-)
Wieso das denn?
Aber der Lehrer dürfte ja auch regulär heute Hausaufgaben auf morgen aufgeben. Das muss er ja auch nicht erst drei Wochen vorher ankündigen. Und dann kann man ja auch nicht sagen, dass es heute nicht passt.
Ich habe das so verstanden, dass eine Arbeit mit vorgegebenem
Termin plötzlich eine Woche früher fällig ist. Wenn ich das falsch
verstanden habe, bitte meine Beiträge vergessen.
Ich hab das so verstanden, dass die ursprüngliche Vorbereitungsfrist um mehr als 50% verkürzt wurde. Das halte ich für willkürlich.
Zum Rechtsstaat gehört doch auch der Vertrauensschutz. Wenn der Lehrer selbst zunächst eine Vorbereitungszeit von 10 oder mehr Tagen für angemessen gehalten hat, kann er sie doch nicht auf 3 Tage verkürzen.
Aber natürlich - und das sage ich dir als ehemalige Lehrerin. Auch der Schüler muss sich auf so einen Termin verlassen können.
Danke für deine Antwort. Ich habe auch schon daran gedacht mich an meine Eltern/Vertrauenslehrer zu wenden. Das mit der Gesetzeslage wäre nur als letzter Ausweg und ich dachte mir das würde ihn am ehesten überzeugen. Ich habe allerdings leider auch schon mit ihm gesprochen und da ist echt nichts mit diskutieren. Ich habe zwar Verständnis dafür, dass es für eine Lücke in seiner Planung sorgt, aber es wäre halt auch echt schwierig für mich. Er hat dann auch seine Meinung nicht geändert und nur gemeint, dass eine von beiden Gruppen vortragen muss oder beide bekommen eine 6.